Ein seit dem Jahr 2015 laufende Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung einer Bankmitarbeiterin wegen des Verdachts eines Vermögensdelikts zulasten der Bank hat nun das LAG Hamm Urteil vom 24 Oktober 2019 (17 Sa 1038/18) zugunsten der Bank entschieden und die Kündigung für gerechtfertigt erklärt. Das Besondere an dem Rechtsstreit ist, dass zuvor sowohl …weiterlesen
Vermeintliche Fehlentscheidung eines Fußballschiedsrichters rechtfertigt keine Ersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns gegen die DFL
Bekanntlich gibt es bei Gericht nichts, was es nicht gibt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 19.09.2019 (22 C 2823/19) zu sehen, bei dem ein Tipper, der nach einem vermeintlichen Schiedsrichterfehler seinen Wetteinsatz verloren hat, kurzerhand die Deutsche Fußballliga (DFL) auf Schadenersatz verklagt hatte. Das Gericht hat die Klage mit …weiterlesen
Auch im Dieselabgasskandal müssen Klagen und Rechtsmittel ordnungsgemäß begründet werden
Des einen Freud der anderen Leid. So misslich die Folgen des Dieselabgasskandals für Volkswagen ist, so erfreulich ist das Ganze für einige Anwaltsstrukturen, die mit groß angelegten Werbekampagnen in Radio, Fernsehen und Internet bundesweit um Mandate von geschädigten Käufern werben, um dann deren Ansprüche, so jedenfalls die Werbeversprechen, erfolgreich durchzusetzen. Der Gedanke, der dahinter steckt, …weiterlesen
Abmahnradar: FAST Fashion Brands GmbH mahnt Verletzung der Marke „MO“ beim Verkauf von Nike Turnschuhen über die Handelsplattform Amazon ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Firma FAST Fashion Brands GmbH, vertreten durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner vor, in der eine Verletzung der Wortmarke „MO“ durch den Verkauf von Turnschuhen der Marke Nike unter der Bezeichnung „NIKE AIR COURT MO IV“ bzw. „NIKE COURT MO 4“ auf der Handelsplattform …weiterlesen
Ansprüche gegen Volkswagen aus dem Dieselskandal sind 2019 noch nicht verjährt
Die regelmäßige Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre. Nachdem der Dieselskandal 2015 publik geworden ist, sind deshalb Geschädigte davon ausgegangen, dass zum 31.12.2018 Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen verjährt seien. Gute Nachricht für all diejenigen, die auch Erwerber eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs sind und die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben, denn das Landgericht Osnabrück hat …weiterlesen