Damit ein Arbeitsvertrag wirksam zustande kommt, muss dieser nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, weil die Regelungen aus dem Nachweisgesetz über die Schriftform keine Wirksamkeitsvoraussetzungen sind. Ein Arbeitsvertrag kann daher auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Dies gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 07.08.2018 (1 Sa 23/18) auch dann, wenn ein Tarifvertrag eine Schriftformklausel …weiterlesen
Zur Pflicht des Reiseveranstalters zur Angabe obligatorischer Trinkgelder mit dem Reisepreis bei Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrten sind Trinkgelder oft obligatorisch. Solche Trinkgelder, die der Gast nicht freiwillig dem Servicepersonal zukommen lässt, sondern die der Reiseveranstalter automatisch dem Bordkonto belastet zählen zum Gesamtpreis im Sinne von § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung. Die Nichteingabe stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 13.12.2018 (6 …weiterlesen
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Anordnung von Betriebsferien wissen müssen
Aus Sicht des Arbeitgebers können Betriebsferien sinnvoll sein. Aus Arbeitnehmersicht sind Betriebsferien dagegen in der Regel eher unbeliebt, weil damit der Arbeitgeber in die individuelle Urlaubsplanung des Arbeitnehmers eingreift. Wir sagen Ihnen was zulässig ist und worauf Sie achten müssen.weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für arte fiori® e.K. erneut veraltete Widerrufsbelehrung ab und verlangt 3.000 € Vertragsstrafe
Am 29.10.2018 hatten wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass uns eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, in der für die in Memmingen ansässige Firma arte fiori® e.K. die Verwendung einer alten Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung abgemahnt wird. Nun liegt uns eine erneute Abmahnung von FAREDS vor, in …weiterlesen
Kellnerin hat Anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis erwähnt wird, dass sie während der Karnevalszeit gearbeitet hat
Pünktlich zum Weiberfasching berichten wir heute über ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2019 (19 Ca 3743/18) in dem die Richter sich mit der Frage befassen mussten, ob die Arbeit an einem Karnevalssamstag in der Kölner Innenstadt auch im Arbeitszeugnis einer Kellnerin erwähnt werden muss. Sie werden es schon ahnen. In der Karnevalshochburg Köln haben die …weiterlesen