Wird in einem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet, dann kann es schnell vorkommen, dass einem oder mehreren der Erben der Testamentsvollstrecker „lästig“ ist. Eine solche Lästigkeit für sich gesehen genügt aber zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht. Vielmehr entspricht das Nachlassgericht einem solchen Antrag nur dann, wenn dem Testamentsvollstrecker eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Eine solche ist beispielsweise dann …weiterlesen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Kommt ein Arbeitgeber mit beispielsweise der Zahlung von Arbeitslohn in Verzug, dann können Arbeitnehmer gleichwohl nicht die 40 € Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, die das Gesetz grundsätzlich den Gläubigern bei Zahlungsverzug des Schuldners bei Entgeltforderungen zubilligt. Dies deshalb, weil § 12a ArbGG als Spezialvorschrift die Anwendbarkeit der Regelung aus dem BGB …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für arte fiori® e.K. veraltete Widerrufsbelehrung ab
Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in der für die in Memmingen ansässige Firma arte fiori® e.K. die Verwendung einer alten Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung abgemahnt wird. Gerügt wird dabei, dass belehrt wurde „Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor …weiterlesen
Zum Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung trotz nachträglicher Mängelbeseitigung durch den Verkäufer
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich für knapp 40.000 € einen Neuwagen, bei dem im Display immer wieder, wie sich später herausstellt zu Unrecht, die Meldung angezeigt wird, sie müssen das Fahrzeug mindestens 45 Minuten stehen lassen, um die Kupplung abkühlen zu lassen. Bei mehreren Werkstattaufenthalten gelingt es nicht Abhilfe zu schaffen, dass diese …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wegen unangemessenem Kindesbetreuungsunterhalts
Papier ist bekanntlich geduldig. Deshalb wird in Eheverträgen oft manches geregelt, was einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhält, weil zulasten eines Ehegatten Ansprüche aus dem Kernbereich der Scheidungsfolgen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, ohne dass dafür besonders bedeutsame Belange vorhanden sind. Es droht eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit. Wer es hier nämlich als (wirtschaftlich) überlegener Ehegatte übertreibt, der …weiterlesen