Wer sich eine Eigentumswohnung anschafft, der ist zwar von der lästigen Mietzahlung befreit. Gleichwohl kann die Anschaffung einer solchen Wohnung teuer werden, wenn kostspielige Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum anstehen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kaufinteressenten vor Erwerb einer Wohnung nicht nur diese selbst genau ansehen, sondern auch die Anlage insgesamt genauestens in Augenschein nehmen, um …weiterlesen
Muss Arbeitgeber während der Elternzeit Teilzeitwunsch trotz Ersatzeinstellung berücksichtigen?
Möchte ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann kann der Arbeitgeber diesen Antrag nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Der Arbeitnehmer hat also grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, der nur ausnahmsweise entfällt. Ein solcher Grund, der den Arbeitgeber berechtigt …weiterlesen
Zur Frage der Entgeltlichkeit eine Verfügung des Vorerben, bei der neben einer Kaufpreiszahlung auch ein Wohnrecht vereinbart wurde
Zählen zum Nachlass bei einer Vorerbschaft auch Immobilien, dann wird regelmäßig zugunsten des Nacherben im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen. Dieser wird nur mit Zustimmung des Nacherben gelöscht, oder wenn der befreite Vorerbe entgeltlich über eine solche Immobilie verfügt. Dies deshalb, weil dann der Kaufpreis ein gleichwertiges Surrogat für die Immobilie im Nachlass darstellt. Rechtliche Probleme können …weiterlesen
Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH?
Wird der Geschäftsführer einer GmbH abberufen und gleichzeitig sein Dienstverhältnis gekündigt, dann taucht immer wieder die Frage auf, ob der Geschäftsführer sich vor den Arbeitsgerichten unter Bezugnahme auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsgesetz erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr setzen kann. Diese Frage hängt maßgeblich davon ab, ob er zum Zeitpunkt des Zugangs der …weiterlesen
Menschenverachtende Facebook Äußerung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Big Brother ist watching you. Dies gilt heute umso mehr, insbesondere dann, wenn Mitteilungen und Bilder in sozialen Medien gepostet werden. Dies ist nämlich keineswegs privat, sondern kontrollierbar. Wer hier also Äußerungen von sich gibt, die politisch nicht korrekt sind, der riskiert nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern auch den Verlust des Arbeitsplatzes, wenn die Äußerung …weiterlesen