Wie heißt es so schön: Alles neu macht der Mai … Deshalb ändert eBay in Deutschland auch zum 1. Mai seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Änderung war ursprünglich bereits für den 1. Februar angekündigt worden, war dann aber von eBay auf den 1. Mai verschoben worden, weil sich viele Verkäufer darüber beschwert hatten, dass die Zeit …weiterlesen
Keine Änderung des Feststellungsbescheids zum Grundbesitzwert wegen neuer Tatsachen bei fehlerhafter Ermittlung durch das Finanzamt
Zählen zum Nachlass Immobilien, dann spielt für die Frage, ob und in welchem Umfang die Erben Erbschaftsteuer zu bezahlen haben oft eine zentrale Rolle wie die Immobilien vom Finanzamt bewertet werden. Dies erfolgt durch einen Bescheid in dem der Grundbesitzwert zum Zwecke der Besteuerung festgestellt wird. Setzt das Finanzamt den Wert zu gering fest, weil er …weiterlesen
Bank muss fast 50.000 € an Bereitstellungszinsen zurückzahlen
Banken wollen bekanntlich nur das Beste ihrer Kunden, nämlich deren Geld. So hatte die Landesbank Baden-Württemberg im Februar 2007 einen Immobiliendarlehensvertrag über 170.000 € abgeschlossen. Im Vertrag war vereinbart worden, dass für den Fall der Nichtabnahme des Darlehens 3 % an Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Da die Darlehensnehmer das Darlehen nicht abgerufen hatten, zog die …weiterlesen
Zum Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei rechtswidriger Versetzung
Versetzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort und leistet der Arbeitnehmer dieser Versetzung Folge, während er gerichtlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versetzung betreibt, dann ist der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet, wenn arbeitsgerichtlich rechtskräftig die Rechtswidrigkeit der Versetzung festgestellt worden ist. Problematisch ist dabei allerdings, wie die Höhe des Schadens zu berechnen sei …weiterlesen
Pflichtteilsentziehung muss testamentarisch angeordnet sein
Bloße Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erblasser reichen für den Verlust des Pflichtteilsanspruchs nicht aus. Vielmehr muss der Erblasser die Pflichtteilsentziehung ausdrücklich testamentarisch angeordnet haben. Dies hat das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.01.2018 (12 U 1668/17) klargestellt.weiterlesen