Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Eine solche Altersdiskriminierung läge beispielsweise dann vor, wenn ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer benachteiligt. Liegt aber eine solche unzulässige Benachteiligung auch dann vor, wenn ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer nachdem dieser die Regelaltersgrenze erreicht hat zur Verlängerung der Arbeitszeit einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, ohne dass dafür ein …weiterlesen
Schwangerschaft schützt nicht bei Massenentlassung
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Dies ist hinlänglich bekannt. Dies bedeutet also, dass dann, wenn ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin kündigt, die zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits schwanger war, die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam ist. Weniger bekannt ist, dass dieser Grundsatz dann durchbrochen wird, wenn die Kündigung der Schwangeren im Rahmen einer …weiterlesen
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter bei Schäden an der Mietsache besteht auch ohne vorherige Fristsetzung
So mancher Vermieter erlebt nach Beendigung des Mietverhältnisses sein blaues Wunder, wenn er seine Wohnung zurückerhält. Nicht nur, dass vielleicht die Schönheitsreparaturen, die geschuldet waren, nicht oder nicht ordentlich durchgeführt worden sind, sondern oft sind auch noch Schäden vorhanden, die vom Mieter verursacht worden sind. Da der Vermieter in derartigen Fällen regelmäßig ein Interesse daran …weiterlesen
Kann Ihr Ehegatte wirksam ohne Ihre Zustimmung Ihre Vollkaskoversicherung kündigen?
Wenn Sie glauben, dies sei nicht möglich, dann irren Sie sich. Denn eben dies hat der BGH letztinstanzlich mit Urteil vom 28. Februar 2018 (XII ZR 94/17) bestätigt. In dem entschiedenen Rechtsstreit hatte der Ehemann, um zu sparen, den Versicherungsschutz für das Familienauto, bei dem die Ehefrau Versicherungsnehmerin war, dahingehend reduziert, dass er die Vollkaskoversicherung gekündigt …weiterlesen
Zur Strafbarkeit einer Ärztin, die auf ihrer Internetseite darauf hinweist, dass in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden
Ärzte sind Unternehmer. Als solche nutzen viele auch das Internet, um neue Patienten zu gewinnen. Kaum ein Arzt, der deshalb nicht auch eine eigene Internetseite, auf der er sich, seine Praxis und die angebotenen Leistungen beschreibt, betreibt. Hier ist allerdings aus ärztlicher Sicht Vorsicht geboten, denn nicht jede Leistung, die der Arzt in seiner Praxis …weiterlesen