Wird von einem Erblasser der Nachlass über eine Vorerbschaft und eine Nacherbschaft verteilt, dann kann oft Streit darüber entstehen, welche Rechte der Nacherbe bereits vor dem Nacherbfall hat, insbesondere aber wie diese Rechte wahrzunehmen sind. Dies insbesondere dann, wenn auch ein Grundstück zum Erbe zählt und der Vorerbe verfügt.weiterlesen
Vorsicht beim sog. Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Ehegattentestament
So mancher Erblasser würde sich im Grab umdrehen, wenn er wissen würde, dass das, was er als Testament zu Papier gebracht hat, nicht das war, was er eigentlich regeln wollte. Dies deshalb, weil zwar einerseits jederzeit der letzte Wille niedergeschrieben werden kann, andererseits aber der Laie oft gar nicht genau weiß, was das, was er …weiterlesen
Verlängerung der gesetzlichen Verjährung von Vermieteransprüchen im Mietvertrag sind unwirksam
Endet ein Mietverhältnis, dann hat der Gesetzgeber in § 548 BGB zulasten des Vermieters eine kurze, nämlich 6-monatige, Verjährung für Ersatzansprüche und das Wegnahmerecht des Vermieters geregelt. Diese Vorschrift ist nicht dispositiv, kann also nicht im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters verlängert werden (BGH, Urteil vom 08.11.2017 – VIII ZR 13/17).weiterlesen
BVerfG zeigt sich bei Urteil zur Übernahme von Wohnkosten bei Hartz IV-Empfängern lebensfremd
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.11.2017 (1 BvR 617/14) haben Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohnkosten. Vielmehr sei es mit dem gesetzlich garantierten Existenzminimum zu vereinbaren, dass Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. Das, was auf den ersten Blick …weiterlesen
Rechtsmissbrauch durch versuchte Titelerschleichung wegen grober Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht
Wird in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten um die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gestritten, dann wird oft auch darüber diskutiert, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig war. Dies deshalb, weil in § 8 Abs. 4 UWG geregelt ist, dass die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen unzulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich sind, insbesondere vorwiegend dazu …weiterlesen