Scheiden tut bekanntlich weh. Jetzt aber noch mehr, denn Scheidungskosten sind, da sie nun unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH – aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nun nicht mehr als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar (BFH, Urteil vom 18.05.2017 -VI …weiterlesen
Weitergabe einer TAN im Telefongespräch bei sog. Phishing ist grob fahrlässig
Erst mit einer TAN wird ein Zugriff im Online Banking möglich. Wer allzu sorglos damit umgeht, bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn es durch sog. Phishing zu Überweisung an einen unberechtigten Empfänger kommt. Wird einem vermeintlichen Bankmitarbeiter bei Anruf eine solche TAN mitteilt handelt der Kontoinhaber grob fahrlässig und kann von der Bank nicht den entstandenen …weiterlesen
So vermeiden Sie Steuernachteile beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
Zur Vermeidung von Streit zwischen zukünftigen Erben und Pflichtteilsberechtigten werden oft Vereinbarungen getroffen, bei denen der Pflichtteilsberechtigte gegen Abfindung auf seinen Pflichtteil verzichtet. Während es bisher gleichgültig war, ob eine solche Vereinbarung, in denen ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet, ist nun nach dem Urteil des …weiterlesen
Fehlende Anhörung des Arbeitnehmers macht Verdachtskündigung unwirksam
Gerät ein Arbeitnehmer in den dringenden Verdacht eine Straftat begangen zu haben, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet, dann kann der Arbeitgeber mit einer sog. Verdachtskündigung das Arbeitsverhältnis auch dann wirksam kündigen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich als Täter feststeht. Neben einem dringenden Tatverdacht ist aber zwingend eine Anhörung des zu kündigenden …weiterlesen
Rechtstipp: Heilung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Stundungsvereinbarung vermeiden
Vorsicht beim Umgang mit säumigen Schuldnern. Wenn Sie mit diesen allzu sorglos eine Stundungsvereinbarung abschließen, in der Hoffnung der Schuldner würde seine Schuld dann doch noch ratenweise bezahlen, und Sie nicht explizit eine Regelung über zu zahlende Zinsen treffen, dann geht hierdurch der Anspruch auf die bereits entstandenen Verzugszinsen verloren.weiterlesen