Möchte der Erblasser einerseits seinen Ehegatten oder Lebenspartner absichern, andererseits aber auch sichergestellt wissen, dass seine Abkömmlinge am Nachlass partizipieren, dann wird oft der überlebende Partner als Vorerbe und die Abkömmlinge als Nacherben eingesetzt. Dass der Teufel bei der Formulierung manchmal im Detail steckt verdeutlicht ein Beschluss des OLG München vom 24.04.2017 (31 BX 463/16), …weiterlesen
In AGBs geregelte Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen auch gegenüber Unternehmern unwirksam
Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Deswegen tauchen gerade beim Abschluss von Darlehensverträgen oft neben den zu zahlenden Zinsen auch Bearbeitungsgebühren in den AGBs der Banken auf. Während der BGH bereits entschieden hat, dass solche Klauseln gegenüber Verbrauchern unwirksam sind (vergl. BGH, Urteil vom 08.11.2016, IX ZR 552/15) hat er nun diese …weiterlesen
Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer nutzen
Wer als Kind seine Eltern pflegt und diese beerbt kann dann, wenn die Erbschaft so werthaltig ist, dass Erbschaftsteuer zu zahlen wäre, den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Dies hat nun der BFH in seinem Urteil vom 05.07.2017 (II er 37/15) entschieden und damit der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung eine klare Absage erteilt. Diese …weiterlesen
Verzicht auf Nießbrauch kann im Falle der Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden
Um das Eigenheim im Falle eines Heimaufenthalts vor dem Zugriff der Sozialbehörde zu sichern, wird oft frühzeitig die Immobilie, wenn absehbar ist, dass das vorhandene Einkommen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreichend sein wird, auf die Kinder übertragen. Bei einer solchen lebzeitigen Übertragung behalten sich dann die Eltern oder der Elternteil als Schenker oft einen …weiterlesen
Droht jetzt eine Abmahnwelle für alle Nutzer von WhatsApp?
WhatsApp ist beliebt und WhatsApp ist praktisch. Gerade Kinder und Jugendliche lieben den Messenger-Dienst. Wenn allerdings eine Entscheidung, die das Amtsgericht Bad Hersfeld in einer familienrechtlichen Angelegenheit (Beschluss vom 20.03.2017 – F 111/17 EASO) getroffen hat, Schule macht, dann könnte es sein, dass demnächst eine gigantische Abmahnwelle auf die Nutzer von WhatsApp zurollt.weiterlesen