Es gibt Arbeitnehmer, die sind für jeden Betrieb eine Zumutung. Gleichwohl sollte sich der Arbeitgeber davor hüten, wenn er den unliebsamen Arbeitnehmer endlich losgeworden ist, dann beim Zeugnis „nachzutreten“ und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb zu polemisieren. Ein solches polemisches Arbeitszeugnis wird nämlich als sog. Nichtzeugnis eingestuft. Ist der Zeugnisanspruch in einem Urteil oder …weiterlesen
Münchner Mieterschutzverordnung unwirksam?
In der Presse war in letzter Zeit immer wieder zu lesen, dass die als Mietpreisbremse bezeichnete Mieterschutzverordnung in der Praxis leerlaufen würde, da sie regelmäßig von Vermietern umgangen wird. Das Amtsgericht München ist in seinem Urteil vom 21.06.2017 (414 C 26570/16) noch einen Schritt weiter gegangen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Münchner Mieterschutzverordnung zu …weiterlesen
Das Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht
Das Verhältnis zwischen dem Erben einerseits und dem Pflichtteilsberechtigten andererseits ist spannungsgeladen. Während nämlich der Erbe ein Interesse daran hat, den Nachlass, zumindest im Hinblick auf mögliche Pflichtteilsansprüche, möglichst gering zu halten, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran, dass der Nachlass vollständig und wahrheitsgemäß ermittelt wird. Im Rahmen seines ihm zustehenden Auskunftsrechts nach § 2314 …weiterlesen
Recht kurios: Ehemaliger Richter bekommt ein Jahr auf Bewährung für 1 Minute verhängte Beugehaft
Bekanntlich wird nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. Meist nehmen dies Richter, auch, wenn es noch so offensichtlich ist, mit stoischer Gelassenheit hin. Ein Strafrichter, der ein Verfahren gegen einen Exhibitionisten verhandelt hatte, hatte diese Gelassenheit offensichtlich nicht. Um den Angeklagten dazu zu bringen wahrheitsgemäß auszusagen, hatte er ihn kurzerhand von den Justizwachmeistern im Gerichtssaal …weiterlesen
Vorsicht bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Vergleich
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, dann kann oft Streit darüber entstehen, ob die Befristung auch wirksam war. Dies insbesondere dann, wenn die Befristung mehrfach wiederholt wurde oder aber kein hinreichender Befristungsgrund vorgelegen hatte. Wer nun aber als Arbeitgeber meint auf der sicheren Seite zu sein, wenn eine solche Befristung in einem Prozessvergleich vereinbart worden ist, …weiterlesen