Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für die zu leistende Arbeitszeit. Deshalb stellt jegliche private Tätigkeit während der Arbeitszeit einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers dar, der bei Fällen geringerer Intensität abgemahnt werden und bei groben Pflichtverstößen sogar eine Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann. Dies verdeutlicht ein Urteil des Arbeitsgerichts …weiterlesen
Kinder des Begünstigten können nicht Zeugen eines Nottestament sein
Wer es versäumt hat rechtzeitig ein Testament zu errichten und im Angesicht des Todes doch noch den Wunsch verspürt, seinen letzten Willen zu äußern, der kann dies grundsätzlich in einem Nottestament machen. Bei einem solchen Testament (sog. 3-Zeugen-Testament) äußert der Erblasser seinen Willen und die drei hinzugezogenen Zeugen fertigen hiervon eine Niederschrift und bestätigen durch ihre Unterschrift, …weiterlesen
Zur Frage der Ergänzungspflegschaft bei Vormundschaft und Testamentsvollstreckung minderjähriger Kinder
Sind Minderjährige an einem Erbfall beteiligt, dann entstehen oft verschiedene Fragestellungen rund um deren Beteiligung und Vertretung. Dabei kann grundsätzlich ein und dieselbe Person sowohl Vormund sein als auch als Testamentsvollstrecker bestellt werden. Dies allerdings nur dann, wenn das Kind nicht einer solchen Doppelrolle widerspricht. Bei einem Widerspruch des Kindes ist seitens des Familiengerichts ein …weiterlesen
Zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
Nach dem Gesetz haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was allerdings angemessen ist, regelt das Gesetz dagegen nicht. Wird tariflich eine Ausbildungsvergütung der Höhe nach festgeschrieben, so gilt diese regelmäßig als angemessen. Aber auch eine Unterschreitung muss nicht unbedingt unangemessen sein. Erfolgt dagegen eine Unterschreitung um mehr als 20 %, dann ist dies grundsätzlich …weiterlesen
Scheiden tut weh – Scheidungskosten jetzt nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Scheiden tut bekanntlich weh. Jetzt aber noch mehr, denn Scheidungskosten sind, da sie nun unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH – aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nun nicht mehr als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar (BFH, Urteil vom 18.05.2017 -VI …weiterlesen
