Nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind und deren Väter vor dem 29.05.2009 gestorben sind, haben nach deutschen Recht keine Rechte am Erbe des Vaters. Hierdurch werden nichteheliche Kinder diskriminiert, wie nun der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei Urteilen vom 23.03.2017 (59752/13 und 66277/13) entschieden hat.weiterlesen
Unklare Regelung über Kündigungsfrist während der Probezeit im Arbeitsvertrag geht zulasten des Arbeitgebers
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dies ist in § 622 Abs. 3 BGB so geregelt. Diese Frist ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann durch Regelungen im Arbeitsvertrag modifiziert werden. Verwendet der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Regelung wonach dem durchschnittlichen Arbeitnehmer …weiterlesen
Zur Prüfungspflicht des Gerichts der Härtegründe des § 574 BGB im Räumungsrechtsstreit
Erhält der Mieter eine (Eigenbedarfs-)Kündigung, dann kann er dieser widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB verlangen, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Dass diese Regelung nicht nur Makulatur ist, sondern die mit dem Räumungsrechtsstreit befassten Gerichte die vorgetragenen Gründe im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen und zu berücksichtigen haben, hat der …weiterlesen
Unrichtige Standortwerbung ist wettbewerbswidrig
Wer zuerst kommt malt zuerst. Diese allgemeine Volksweisheit gilt insbesondere auch dann, wenn im Wettbewerb um Kunden gebuhlt wird. Da Kunden regelmäßig, gerade wenn es um Dienstleistungen geht, Unternehmen bevorzugen, die in ihrer Nähe ansässig sind, versuchen sich manche Unternehmen, gleichgültig, ob Schlüsseldienst, Elektronotdienst oder Schädlingsbekämpfung, eine solche Ortsnähe zu suggerieren, indem sie in ihren …weiterlesen
Landgericht München I legt Vereinbarkeit des urheberrechtlichen Schadensersatzanspruchs mit EU-Recht dem EuGH vor
Kaum, dass der BGH mit Urteil vom 06.10.2016 (I ZR 154/15 – Afterlife) die Rechtsverfolgung der Rechteinhaber erschwert hat, weil er entschieden hat, dass eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet, wenn dieser glaubhaft vorträgt die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben und zum fraglichen Zeitpunkt auch ein anderer Hausgenosse (im entschiedenen Fall war es die Ehefrau) …weiterlesen