Wer als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einem Dienstort eingesetzt wird, der spekuliert darauf, dass sich daran nichts ändern wird und zwar oft auch dann, wenn im Vertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist. Eine solche verliert auch nicht ihre Wirksamkeit, wenn der Arbeitgeber von dieser jahrelang keinen Gebrauch gemacht hat (BAG, Urteil vom 30.11.2016 – 10 …weiterlesen
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Erbscheinverfahren, solange nicht auch der Rechtsweg einer Erbenfeststellungsklage erschöpft ist
Das Erbscheinverfahren wird vor dem Nachlassgericht geführt. Es endet meist damit, dass einem oder mehreren ein Erbschein erteilt wird. Wird darum gestritten, wer Erbe ist, dann kann die unterlegene Partei aber regelmäßig, auch dann, wenn ihre Beschwerde zum OLG und ihre Rechtsbeschwerde zum BGH erfolglos geblieben ist, nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies deshalb, weil aufgrund …weiterlesen
Verschweigen der Reaktion des Abgemahnten im Verfügungsverfahren ist rechtsmissbräuchlich
Im Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erfolgt zunächst eine Abmahnung. Reagiert der Abgemahnte dann nicht in der gewünschten Weise, reagiert also gar nicht oder negiert den behaupteten Unterlassungsanspruch, dann wird meist in einem nächsten Schritt der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht beantragt. Wer hier allerdings als Antragsteller unwahr und/oder unvollständig vorträgt und so im Beschlusswege eine …weiterlesen
Pflichtteilsberechtigter kann nicht nur vom Erben Auskunft verlangen, sondern auch Einsicht in die Nachlassakte nehmen
Auch, wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten in § 2314 BGB umfangreiche Auskunftsansprüche gegen den Erben einräumt, steht der Pflichtteilsberechtigte oft vor dem Problem, wenn er keinerlei eigene Kenntnis vom Bestand und Umfang des Nachlasses hat, vorläufig einen Teilzahlungsanspruch zu beziffern. Eine Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, kann Einsicht in die …weiterlesen
BVerfG verstärkter Schutz vor Massenentlassung während der Elternzeit
Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen bedürfen nach § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats, soweit ein solcher vorhanden ist, und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit. Dieser durch § 17 KSchG gewährleistete Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) beeinflusst. So ist nach der Rechtsprechung des …weiterlesen