Das vom Gesetzgeber zugunsten der Verbraucher im Fernabsatz eingeräumte Widerrufsrecht ist gut gemeint, wird in der Praxis aber oft von Käufern missbraucht. Dies deshalb, weil die bestellte Ware nicht nur, so wie es in einem Ladenlokal möglich ist geprüft, sondern benutzt und dann gebraucht zurückgesandt wird. Schuhe für die Party oder eine Pumpe zum Auspumpen …weiterlesen
Fehlende Pflichtangaben nach der Energiesparverordnung bei Immobilienanzeigen durch Makler sind wettbewerbswidrig
§ 16 a EnEV sieht seit dem 01.05.2014 vor, dass bei Immobilienanzeigen Pflichtangaben aus dem Energieausweis zu machen sind. Pflichtangaben nach § 16a EnEV Anzugeben sind: die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1, den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, die …weiterlesen
Blut ist dicker als Wasser – Schwierigkeiten beim sog. Patchworktestament
Gerade bei sog. Patchwork-Familien ergeben sich häufig Probleme den (unterschiedlichen) Willen der Ehegatten rechtlich korrekt zu formulieren. Da Blut bekanntlich dicker als Wasser ist, versuchen nämlich oft die Ehepartner, dann wenn der erste Ehegatte vorverstorben ist, nunmehr doch noch den Nachlass oder Teile davon den eigenen Kindern zukommen zu lassen. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn …weiterlesen
Mietminderung bei Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück?
Wer heute noch ruhig zur Miete wohnt, der kann sich nicht darauf verlassen, dass dies auch in alle Ewigkeit so bleibt, denn die Umgebung kann sich ändern. Eine Großbaustelle in der Nachbarschaft oder die Eröffnung eines Hotelbetriebs kann die Wohnqualität erheblich mindern. Ob allerdings dann, wenn die Lärmbelästigung von einem Nachbargrundstück ausgeht, dem Mieter ein …weiterlesen
Schriftformklausel für Anzeigen und Erklärungen in AGB muss ab dem 01.10.2016 angepasst werden – Abmahnung droht
Nach einer zum 01.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Schriftformklauseln in AGB ab sofort unwirksam. Wer seine AGB nicht entsprechend anpasst riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Aus Schriftform wird in AGB für Anzeigen und Erklärungen Textform Während der BGH bereits mit Urteil vom 14.07.2016 (III ZR 387/15) entschieden hatte, dass ein Unternehmen, das reine Online-Dienstleistungen anbietet, von seinen Kunden keine Kündigung …weiterlesen