§ 16 a EnEV sieht seit dem 01.05.2014 vor, dass bei Immobilienanzeigen Pflichtangaben aus dem Energieausweis zu machen sind. Pflichtangaben nach § 16a EnEV Anzugeben sind: die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1, den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, die …weiterlesen
Blut ist dicker als Wasser – Schwierigkeiten beim sog. Patchworktestament
Gerade bei sog. Patchwork-Familien ergeben sich häufig Probleme den (unterschiedlichen) Willen der Ehegatten rechtlich korrekt zu formulieren. Da Blut bekanntlich dicker als Wasser ist, versuchen nämlich oft die Ehepartner, dann wenn der erste Ehegatte vorverstorben ist, nunmehr doch noch den Nachlass oder Teile davon den eigenen Kindern zukommen zu lassen. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn …weiterlesen
Mietminderung bei Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück?
Wer heute noch ruhig zur Miete wohnt, der kann sich nicht darauf verlassen, dass dies auch in alle Ewigkeit so bleibt, denn die Umgebung kann sich ändern. Eine Großbaustelle in der Nachbarschaft oder die Eröffnung eines Hotelbetriebs kann die Wohnqualität erheblich mindern. Ob allerdings dann, wenn die Lärmbelästigung von einem Nachbargrundstück ausgeht, dem Mieter ein …weiterlesen
Schriftformklausel für Anzeigen und Erklärungen in AGB muss ab dem 01.10.2016 angepasst werden – Abmahnung droht
Nach einer zum 01.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Schriftformklauseln in AGB ab sofort unwirksam. Wer seine AGB nicht entsprechend anpasst riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Aus Schriftform wird in AGB für Anzeigen und Erklärungen Textform Während der BGH bereits mit Urteil vom 14.07.2016 (III ZR 387/15) entschieden hatte, dass ein Unternehmen, das reine Online-Dienstleistungen anbietet, von seinen Kunden keine Kündigung …weiterlesen
Erbeinsetzung und Vermächtnis – Worauf Sie achten sollten
Der Jurist unterscheidet streng zwischen Erbeinsetzung einerseits und Vermächtnis andererseits. Während der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird, also seine Rechtsstellung ganz (Alleinerbe) oder teilweise (Miterbe) erlangt, erhält der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass, den er binnen 3 Jahren gegen den Erben durchsetzen muss. Erblasser verwenden oft die Begriffe „erben“ und „vererben“ meinen aber „vermachen“ …weiterlesen
