Uns liegt eine Abmahnung der Günther & Günther GmbH, einer Firma, die in Hamburg als Immobilienbüro tätig ist vor. Vertreten wird sie von dem Hamburger Rechtsanwalt Elmar E. Günther. Aufgrund der Namensidentität liegt die Vermutung nahe, dass eine familiäre Verbindung besteht. Abgemahnt wurde ein Tölz ansässiges Maklerbüro. Gerügt wird ein Verstoß gegen die §§ 3, …weiterlesen
BAG: Ausnahmsweise kein Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
Rauchen ist out. Während früher in Betrieben und Büros oft deshalb „dicke Luft“ herrschte, weil nicht nur der Chef, sondern auch die Kollegen an ihrem Arbeitsplatz hemmungslos gequalmt haben, haben Arbeitnehmer seit dem Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, weil die Arbeitsstättenverordnung davon ausgeht, dass auch das Passivrauchen die Gesundheit gefährdet. Deshalb …weiterlesen
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume bei anerkanntem häuslichem Arbeitszimmer bei gemischter Nutzung
Bekanntlich wird ein häusliches Arbeitszimmer nur ausnahmsweise dann steuerlich anerkannt, wenn der Steuerpflichtige dieses Zimmer ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzt und ihm nicht gleichzeitig anderweitig ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BFH, Beschluss vom 27.07.2015 (GrS 1/14 – „gemischt genutztes Arbeitszimmer“). Bei Arbeitnehmern ist dies regelmäßig nicht der Fall. Bei Selbstständigen nur dann, wenn sie …weiterlesen
Wohnsitzfiktion bei Kindergeld, wenn die Kinder im EU-Ausland leben
Trennen sich Eltern, dann gibt es oft zu den unterschiedlichsten Dingen Streit. Manchmal nicht nur zwischen den ehemaligen Partnern, sondern auch mit dem Staat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn einer der Partner EU-Ausländer ist und mit dem gemeinsamen Kind nach der Trennung zurück in seinen Heimatstaat geht, während der in Deutschland verbliebene …weiterlesen
Vorsicht bei leichtfertigen überobligatorischen Zuwendungen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Ob verheiratet oder Zusammenleben ohne Trauschein. Für viele Paare macht dies heute keinen großen Unterschied mehr, insbesondere dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass dann wenn die Beziehung scheitert, die im Gesetz für Ehegatten geregelten Ausgleichsvorschriften bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung finden, also Zuwendungen an den anderen Partner grundsätzlich …weiterlesen