Verletzt der Insolvenzschuldner zumindest grob fahrlässig Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung liegt der Versagungsgrund des § 290 Abs.1 Nr.5 InsO vor. Auf einen durch den Verstoß verursachten Schaden der Masse kommt es indes nicht an (LG Würzburg, Beschluss vom 27.03.2015 – 3 T 528/15).weiterlesen
Patient kann Behandlungsvertrag jederzeit grundlos kündigen
Wenn Sie heute zum Arzt gehen und einen Vertrag über Wahlleistungen abschließen, dann wird Ihnen regelmäßig jede Menge Papier zur Unterschrift vorgelegt. Nicht selten werden dann auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die für den Fall, dass ein Behandlungstermin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird, eine Verpflichtung zum Schadenersatz regeln. In einem Fall, in dem ein Patient …weiterlesen
Keine Grundbuchberichtigung bei zweifelhafter Erbeinsetzung in öffentlichem Testament
Ergibt sich die Erbenstellung aus einem notariellen Testament, dann ist für die Grundbuchberichtigung regelmäßig kein Erbschein mehr erforderlich, sondern das notarielle Testament genügt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die Erbenstellung unproblematisch aus dem notariellen Testament ergibt und keine Zweifel daran bestehen, ob überhaupt eine wirksame Erbeinsetzung vorliegt (OLG München, Beschluss vom 22.03.2016, 34 …weiterlesen
Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Wie heißt es so schön, wo kein Kläger da kein Richter oder aber ohne Schuss kein Jus. Während der erste Spruch bedeutet, dass derjenige, der nicht vor Gericht kämpft auch nicht Recht bekommen kann, bedeutet die zweite Redensart, dass es im Zivilprozess grundsätzlich keine Rechtsprechung gibt, wenn nicht zuvor die Gerichtskosten (3 Gerichtsgebühren) eingezahlt werden. …weiterlesen
Ablehnung der RSB-Versagung schon vor Schlusstermin
Eine Ablehnung der Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO kann in den ab dem 01.07.2014 eröffneten Verfahren erfolgen, auch wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist (AG Göttingen, Beschluss vom 27.01.2016 – 71 IK 194/15).weiterlesen