Es ist neben Schimmel und Schönheitsreparaturen einer der häufigsten Streitpunkte in einem Mietverhältnis: die jährlich wiederkehrende Abrechnung der Nebenkosten, welche entweder eine teilweise Rückzahlung von Vorauszahlungen oder eine Nachzahlungsforderung zur Folge haben kann. Bei Wohnkomplexen mit mehreren Gebäuden, jeweils mit vielen Wohn- und Gewerbeeinheiten, kann eine solche Abrechnung schon nahezu absurde Dimensionen annehmen. Bisher galt …weiterlesen
Zur Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei vorzeitigem Tod des Ehepartners
Immer mehr Menschen leben viele Jahre ohne Trauschein zusammen. Wird dann doch geheiratet und stirbt nun der Ehegatte vor Ablauf eines Jahres nach der Hochzeit, dann hat der überlebende oft Probleme Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) zu erlangen, weil eine sog. Versorgungsehe vermutet wird. Nach § 19 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) erhält die Witwe eines Lebenszeit- oder Ruhestandsbeamten Witwengeld. Das gilt …weiterlesen
OLG München: Auch der Eigentumserwerb einer Immobilie durch Erfüllung eines Vorausvermächtnisses ist gebührenrechtlich privilegiert
Wird Grundbesitz durch Erbfolge übertragen, dann ist dies unter bestimmten Voraussetzungen gebührenrechtlich privilegiert. Die für die Eintragung eines Miteigentümers im Grundbuch nach Nr. 14110 KV GNotKG anfallende Gebühr ist nach Abs. 1 Satz 1 der Anmerkung nicht zu erheben für die den Inhalt des Grundbuchs berichtigende Eintragung der Erben, sofern der Eintragungsantrag in der festgesetzten …weiterlesen
BAG: Ausschlussfrist im Insolvenzplan für Klage bei bestrittener Forderung regelmäßig wirksam
Eine Klausel in einem Insolvenzplan, die vorsieht, dass Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bestandskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses des Amtsgerichts nicht im Klagewege weiterverfolgt haben, bei der Verteilung analog § 189 InsO nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Insolvenzgläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die …weiterlesen
Vermögensdelikte sind im Arbeitsrecht auch bei Kleinstbeträgen kein Kavaliersdelikt – es droht die (fristlose) Kündigung
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Wer stiehlt und schlägt der fliegt“. Dies bedeutet, dass Vermögensschädigungen des Arbeitgebers oder tätliche Angriffe regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Erfahrung musste auch eine Kassiererin eines Supermarkts machen, die sich zum Nachteil des Arbeitgebers einen Pfandbon über 3,25 € ausgestellt und das Geld aus der Kasse entnommen hatte, ohne …weiterlesen