Was sich liebt verlinkt sich. So jedenfalls sind die Regeln im Internet. Denn gerade durch das Setzen eines sog. Hyperlinks können nicht nur, ohne großen Aufwand, fremde Informationen den eigenen Nutzern als Mehrwert zur Verfügung gestellt werden, sondern auch Suchmaschinen bewerten regelmäßig eine Verlinkung positiv, so dass hierdurch das Ranking bei Google und Co. verbessert werden …weiterlesen
10 Dinge, die Sie bei der Einstellung von Flüchtlingen aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten müssen
Die deutsche Wirtschaft läuft (noch) auf Hochtouren und der Mittelstand klagt über Fachkräftemangel. So mancher mittelständischer Unternehmer denkt darüber nach, ob vorhandene Personallücken nicht durch die Einstellung von Flüchtlingen geschlossen werden könnten. Wir sagen Ihnen nachfolgend worauf Sie achten und was Sie wissen müssen. Vor einer Anstellung kann das Fachwissen des Bewerbers im Rahmen einer …weiterlesen
Bei Unschlüssigkeit des Bauherrn kein stillschweigender Abschluss eines Architektenvertrags
Schreibt das Gesetz nicht zwingend eine bestimmte Form für den Vertragsschluss vor, dann können Verträge regelmäßig schriftlich, mündlich, aber auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Gerade dann, wenn es um vertragliche Ansprüche eines Architekten geht, dann entsteht immer wieder Streit darüber, ob der Architekt noch Leistungen ohne vertragliche Vereinbarung, wie es gerade bei …weiterlesen
BAG: Bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis nach Betriebsübergang besteht kein Anspruch auf Verzugslohn
Gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, dann erlangt der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnzahlung auch ohne dass er gearbeitet hat nach den Regelungen des Annahmeverzugs. Ein solcher Verzugslohnanspruchs spielt regelmäßig dann eine Rolle, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gekündigt hat und später im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits das Arbeitsgericht rechtskräftig festgestellt …weiterlesen
Gewährung von Stundung der Verfahrenskosten auch bei überwiegenden deliktischen Forderungen
Deliktische Forderungen stehen der Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4 a InsO nicht entgegen, auch wenn sie über 75% der Gesamtverschuldung ausmachen. Dies entschied nunmehr das AG Göttingen mit Beschluss vom 09.12.2015 (71 IN 101/15 NOM), obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Stundung der Verfahrenskosten ausscheiden soll, wenn ein Schuldner auch aufgrund anderer Umstände …weiterlesen