Sollen Stellen in einem Betrieb abgebaut werden, dann geht es den Arbeitnehmern meist darum, den Arbeitsplatz zu behalten und nicht zum Kreis der zu kündigenden zu gehören. Wenn allerdings der Arbeitgeber ein großzügiges Abfindungsprogramm auflegt, dann kann auch der umgekehrte Effekt eintreten, nämlich dass mehr Arbeitnehmer auf ihren Arbeitsplatz gegen Zahlung einer stattlichen Abfindung verzichten wollen als …weiterlesen
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Raucherpausen
Rauchen ist out, jedenfalls im Arbeitsrecht. Während es früher Arbeitnehmer noch hinnehmen mussten, am Schreibtisch von den Kollegen zu gequalmt zu werden, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen, dass Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, so dass sich die Problematik praktisch nicht mehr stellt. Weniger bekannt ist dagegen, dass Rauchen am Arbeitsplatz zwischenzeitlich …weiterlesen
OLG München: Zur Auskunftspflicht über ausgleichspflichtige Zuwendungen des Erblassers nach § 2057 BGB
Erben streiten oft und viel über die Verteilung des Nachlasses. „Redet ihr noch miteinander oder habt ihr auch schon geerbt?“ ist deshalb eine Redensart, die es sehr oft auf den Punkt bringt. Vorausschauende Erblasser versuchen daher, um den Frieden innerhalb der Familie zu sichern, testamentarisch möglichst alles so zu regeln und abzusichern, dass den Erben …weiterlesen
BGH: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei der Nachtragsverteilung
Die den Schuldner im eröffneten Verfahren treffenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gelten auch im Nachtragsverteilungsverfahren. Sie können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 – IX ZB 74/15).weiterlesen
BAG: Beharrliche Arbeitsverweigerung rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Kommt es zu Spannungen am Arbeitsplatz, dann kann dies durch den Arbeitnehmer natürlich dadurch gelöst werden, dass er selbst kündigt. Aber nicht jeder Arbeitnehmer möchte gleich kampflos die Segel streichen und den Rückzug antreten. Dies insbesondere dann, wenn noch kein neuer Arbeitsplatz gefunden ist und damit aufgrund der Eigenkündigung eine zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld droht. …weiterlesen
