Wer wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder Urheberrechtsverstoßes in Anspruch genommen wird, ist oft geneigt, sich damit zu verteidigen, dass ihn kein Verschulden treffe. Eine solche Verteidigungsstrategie ist aber meist nicht von Erfolg gekrönt, denn bei Unterlassungsansprüchen kommt es grundsätzlich auf ein Verschulden nicht an und bei Schadenersatzansprüchen sind die Anforderungen an den Beklagtenvortrag dazu, dass ihn kein …weiterlesen
Zur Darlegungs- und Beweislast bei der ordentlichen Kündigung eines Werkvertrags
Nach § 649 S. 1 BGB kann der Besteller einen Werkvertrag jederzeit kündigen. Gründe hierfür sind nicht erforderlich. Folge einer solchen Kündigung ist jedoch, dass der Unternehmer neben der Vergütung für die bereits erbrachte Teilleistung auch für die infolge der Kündigung nicht erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen kann. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen …weiterlesen
BGH: Bezahlung statt Freistellung
Bei der berechtigten Einschaltung eines Rechtsanwalts sind regelmäßig auch dessen Kosten vom Schuldner zu übernehmen, sei es, weil dieser sich in Zahlungsverzug befindet oder aber ein Erstattungsanspruch über die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag oder (im Wettbewerbsrecht) aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG besteht. Wird ein solcher Anspruch gerichtlich verfolgt, dann war bisher …weiterlesen
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei GmbH-Geschäftsführerkündigung?
Auch, wer Fremdgeschäftsführers einer GmbH ist, ist nicht von Rechtsstreitigkeiten gefeit. Da wir in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder erleben, dass Geschäftsführer ihre rechtliche Position falsch einschätzen und manchmal sogar leichtfertig ihr Arbeitsverhältnis unfreiwillig aufgegeben haben, geben wir nachfolgend einen Überblick über die Besonderheiten bei der Kündigung eines Geschäftsführers. Da der GmbH-Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung …weiterlesen
Unzulässigkeit des Insolvenzantrags, wenn bescheinigende Person keine Beratung im Sinne § 305 InsO vorgenommen hat
Eine persönliche Beratung iSd § 305 Abs.1 Nr.1 InsO liegt dann nicht vor, wenn die Beratung nicht durch die die Bescheinigung erstellende Person durchgeführt worden ist. Für die Erstellung einer Bescheinigung in diesem Sinne sind entsprechend § 305 I Nr. 1 a.E. InsO nur Personen oder Stellen berechtigt, welche entsprechend den jeweiligen Länderbestimmungen als geeignet …weiterlesen