Bei der gerichtlichen Feststellung in der Eingangsentscheidung nach § 287 a InsO nF hat das Insolvenzgericht bereits ersichtliche, zweifelsfrei vorliegende Restschuldbefreiungsversagungs-gründe – nach vorheriger Anhörung des Schuldners – zu berücksichtigen. Liegen solche bereits zweifelsfrei vor, ist eine Feststellung der Erlangbarkeit der Restschuldbefreiung durch Beschluss abzulehnen (AG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2015 – 68 c IK 3/15).weiterlesen
BGH: Kinderlärm berechtigt grundsätzlich nicht zur Minderung der Miete
Wer eine ruhige Wohnung mietet möchte, dass dies auch künftig so bleibt. Treten nachträglich Veränderungen der Wohnsituation auf, weil beispielsweise auf einem Nachbargrundstück ein Bolzplatz für Kinder errichtet wird, dann berechtigt dies grundsätzlich nicht zu einer Mietminderung. Dies hat der BGH nunmehr in einem Grundsatzurteil vom 29.04.2015 (VIII ZR 197/14) festgestellt. Etwas anderes kann nur …weiterlesen
BGH: Unterlassungsansprüche wegen zweckwidriger Nutzung verjähren nicht
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften entsteht immer wieder Streit zwischen den Miteigentümern, wenn einzelne Räumlichkeiten entgegen den Regelungen der Teilungserklärung genutzt werden. In einem nun vom BGH mit Urteil vom 08.05.2015 (V ZR 178/14) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer im Untergeschoss Souterrainräume, die in der Teilungserklärung ausgewiesen waren als „Räumlichkeiten im Souterrain bestehend aus drei Hobbyräumen, Vorratskeller, Flur …weiterlesen
BAG: Zur Wahrung der Klagefrist für Folgekündigungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erhält, muss gegen diese binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, dann gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsgesetz als wirksam. Das Gesetz fingiert hier also doch bloße Fristversäumnis die Wirksamkeit der Kündigung. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein …weiterlesen
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger
In einem Insolvenzverfahren kann auch Gläubigern mit einem Anteil von weniger als 4 % der angemeldeten und anerkannten Forderungen die Finanzierung des Prozesses des Insolvenzverwalters zumutbar sein (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2015 – 16 W 6/15). Nach § 116 Satz 1 Nr.1 ZPO kommt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe unter anderem dann in Betracht, wenn …weiterlesen