Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, gleichgültig, ob wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder der Verletzung eines Urheberrechts, verspricht damit dem Unterlassungsgläubiger für den Fall, dass er gegen die Unterlassungserklärung verstößt, entweder einen in der Erklärung fest benannten Betrag oder aber eine angemessene Vertragsstrafe, die vom Unterlassungsgläubiger festgesetzt und vom zuständigen Gericht auf die Angemessenheit überprüft werden kann. Mit …weiterlesen
BAG: Zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung
In § 17 Abs. 1 S. 1 Berufsbildungsgesetz ist geregelt, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung verlangen können. Es handelt sich dabei um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff. Dies bedeutet, dass die Frage der Angemessenheit näher von den Gerichten bestimmt werden muss.weiterlesen
Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Privatgegenständen auf eBay
Wer bei eBay wiederholt immer wieder gleiche oder ähnliche Artikel verkauft wird zum gewerblichen Anbieter unabhängig davon, ob es sich als solcher einstuft oder nicht. Die Rechtsprechung stellt dabei recht unterschiedlich auf die Anzahl der bei eBay eingestellten Angebote, die Anzahl der Verkäufe oder die Anzahl der abgegebenen Bewertungen ab. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil …weiterlesen
Kurios: Ordnungsgeld gegen einen im Termin nicht erschienenen, aber nach § 141 Abs. 3 ZPO vertretenen Kläger, obwohl ein Vorbehaltsanerkenntnisurteil erlassen wurde?
Gerichte haben die Möglichkeit das persönliche Erscheinen der Parteien zum Termin anzuordnen. Dies dient zum einen der Sachverhaltsaufklärung, wird aber von Gericht auch oft eingesetzt, um die persönlich anwesenden Parteien dazu zu bringen einen Vergleich abzuschließen (und damit letztendlich dem Gericht die Arbeit zu ersparen, ein Urteil schreiben zu müssen). Wird vom Gericht das persönliche …weiterlesen
Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei fehlender Zahlung der Nutzungsentschädigung
Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten im Sinne des § 97 Abs.2 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner keine Nutzungsentschädigung für sein von ihm genutztes Wohnhaus zahlt. Eine Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO scheidet aus (AG Göttingen, Beschluss vom 22.1.2015 – 74 IK 67/10).weiterlesen