In Wohnungseigentümergemeinschaften entsteht immer wieder Streit darüber, wie einzelne Einheiten genutzt werden dürfen. Das Amtsgericht München hatte sich nun mit einem Fall zu befassen, in dem in der Teilungserklärung die Räumlichkeit als „Laden im Erdgeschoss bestehend aus Ladenraum, Büroraum, Vorratsraum, PC und Flur“ beschrieben waren und der Eigentümer die Räumlichkeiten an einen Pizzabäcker/Dönerladen vermietet hatte, …weiterlesen
BGH: Grobe Mängel beim Autokauf berechtigen zum sofortigen Rücktritt
Ist eine Kaufsache mangelhaft, dann sieht das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht vor, dass dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung zusteht, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Kaufsache derart mangelhaft ist, dass dem Käufer eine Nacherfüllung unzumutbar ist. Dies hat der BGH nunmehr in seinem Urteil vom 15.04.2015 (VIII …weiterlesen
Chip-tuning bei Leasingfahrzeugen kann zu Ersatzansprüchen des Leasinggebers führen
Bei modernen Fahrzeugen lässt sich oftmals eine Leistungssteigerung durch sog. Chip-tuning erzielen. Aber Vorsicht. Wenn Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, sondern es sich lediglich um ein Leasingfahrzeug handelt, dann drohen Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache durch den Leasinggeber, auch dann, wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs wieder ein Rückbau stattgefunden hat (so …weiterlesen
Kritik zur Mietpreisbremse
Weit verbreitet ist unter Mietern der Eindruck, dass Mieten in immer höhere, nahezu unerschwingliche Höhen steigen. Ebenso weit verbreitet ist unter Vermietern der Eindruck, dass die gleichen Mieten im Vergleich zu den übrigen Lebenskosten immer langsamer steigen, Mieter unverhältnismäßig vom Staat geschützt werden und es bereits jetzt nahezu unmöglich ist, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Es stellt …weiterlesen
Bei der Erklärung nach § 13 Abs.1 S.7 InsO handelt es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist
Gemäß § 13 Abs.1 S. 7 InsO hat der Schuldner dem zum Insolvenzantrag gehörenden Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen eine Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Diese Erklärung muss vom Schuldner persönlich abgegeben werden, da es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, handelt. Dies entschied nun das AG Essen mit Beschluss vom …weiterlesen