Ein Puma ist stärker als ein Pudel. Dies gilt nicht nur im Tierreich, sondern auch im Markenrecht. So hat sich der Sportartikelhersteller “Puma“, der das Wort PUMA verbunden mit der Abbildung eines springenden Pumas als sog. Wortbildmarke registriert hat, erfolgreich letztinstanzlich vor dem BGH (Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13) gegen einen Hamburger Designer durchgesetzt, …weiterlesen
Bei Vertragsstrafeversprechen nach Abmahnung besteht auch Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google
Wer auf seiner Internetseite einen Rechtsverstoß begeht und deshalb nach erfolgter Abmahnung eine diesbezügliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, künftig das gerügte Verhalten zu erlassen, verwirkt die versprochene Vertragsstrafe auch dann, wenn er zwar seine eigene Internetseite geändert, aber nicht überprüft hat, ob nicht die gelöschten Inhalte noch über die Internet Suchmaschine Google …weiterlesen
Grundstücksvermächtnis durch Eintragung einer Vormerkung effektiv absichern
Wem in einem Testament durch Vermächtnis eine Immobilie zugewandt worden ist, der hat mit Eintritt des Erbfalls einen sofortigen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks, also Zustimmung zur Auflassung. Es ist dabei nicht erforderlich, dass zunächst der Erbe als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, bevor dieser das Grundstück dann auf den Vermächtnisnehmer übertragen kann. Ganz im Gegenteil. …weiterlesen
BAG: Kündigungsschutz für Schwangere gilt bei In-vitro-Fertilisation ab Einsetzung der befruchteten Eizelle
Schwangere genießen bekanntlich besonderen Kündigungsschutz nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG. Da immer mehr kinderlose Paare eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, hat die künstliche Befruchtung längst die Arbeitsgerichte erreicht. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr in seinem Urteil vom 26.03.2015 (2 AZR 237/14) letztinstanzlich entschieden, dass im Fall …weiterlesen
Zur Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds nach Ausgleich der Forderung
Wenn der Gläubiger seinen Eröffnungsantrag nach Ausgleich seiner Forderung weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war (§ 14 InsO), bedarf es nicht unbedingt eines Vortrags an neuen Tatsachen, die für eine auch jetzt noch bestehende Zahlungsunfähigkeit …weiterlesen
