eBay ist für Verkäufer, die sich, nachdem sie das Angebot online gestellt haben, noch einmal anders überlegen wollen, durchaus ein gefährliches Pflaster. Grundsätzlich gibt es nämlich, jedenfalls dann, wenn bereits ein Gebot vorliegt, kein zurück. So haben wir an dieser Stelle am 12.11.2014 bereits darüber berichtet, dass Verkäufer, die die Aktion abbrechen, sich grundsätzlich dem …weiterlesen
Scheinwerkvertragsverhältnis kann Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen begründen
Leiharbeit ist für viele Arbeitnehmer ein Graus. Verrichten sie doch oft die gleiche Tätigkeit wie ihre fest angestellten Kollegen und erhalten dafür nur einen Bruchteil der Vergütung. Selbst dann, wenn die Entleihunternehmen mit den entschiedenen Arbeitnehmern zufrieden sind, scheuen sie oft davor zurück ein eigenständiges Arbeitsverhältnis zu begründen, weil sie die Knebelung fürchten, die ihnen …weiterlesen
Beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Kinderbetreuungskosten – Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Sie sind berufstätig und haben kleine Kinder für die monatlich Kinderbetreuungskosten anfallen. Wie wäre es, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber statt der nächsten Gehaltserhöhung lieber die Übernahme der Kinderbetreuungskosten verlangen? Arbeitgeberzuschüsse zur Unterbringung – inkl. Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen können nämlich steuer- und sozialversicherungsfrei erbracht …weiterlesen
Keine Prozesskostenhilfe für Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
Für den Antrag eines Erben auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden. Die in § 4 a InsO für die Bewilligung von Kostenhilfe niedergelegten Voraussetzungen sind im Nachlassinsolvenzverfahren nicht erfüllt, weil keine Restschuldbefreiung angestrebt wird, auch scheidet ein Rückgriff auf die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO aus (LG Kassel, Beschluss vom 25.6.2014 − 3 T …weiterlesen
Eine Regelung in einem Ehegattentestament, die dem überlebenden Ehegatten lediglich die Befugnis einräumt, unter Lebenden zu verfügen, schließt eine weitere Verfügung von Todes wegen regelmäßig aus
Ehegatten machen häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu errichten. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die sog. korrespektive Wirkung, also die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen. Dies bedeutet, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Ableben des Erstversterbenden regelrecht „in Stein gemeißelt“ sind und nicht mehr einseitig abgeändert werden können. Jedenfalls dann nicht, wenn eine solche …weiterlesen