Der BFH hat mit Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12) entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i. S. des § 4 Abs. 4 EStG – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit ihre Unangemessenheit ist allein unter Anwendung der …weiterlesen
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i ZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH, Beschluss vom 26.06.2014 – IX ZB 88/13). Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt das gesamte Vermögen des Schuldners in die Insolvenzmasse, welches ihm zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in …weiterlesen
Update: Rechtsanwälte Gilliand & Collegen nehmen Abmahnungen gegen Immobilienmakler zurück
Am 30.07.2014 haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass uns 4 Abmahnungen der Mönchengladbacher Anwaltskanzlei Gilliand & Collegen, wegen behaupteter Verstöße eines Immobilienmaklers gegen die Energiesparverordnung bei der Inserierung verschiedener Objekte, vorliegen. Diese hatten dabei namens einer in Berlin ansässigen Dame, die dort Maklerin sein soll, unzulässiges Anlocken durch Verstöße gegen die Energiesparverordnung, und damit wettbewerbswidriges …weiterlesen
LG München I: Kosten für Take Down Notice an Hosting Provider zählen nicht zu den erstattungsfähigen Abmahnkosten
Abmahnkanzleien sind fantasiereich, wenn es darum geht, die mit der Abmahnung zu verdienenden Gebühren zu erhöhen. Werden auf Internetseiten Rechtsverletzungen begangen, beispielsweise Markenrechte verletzt, dann kommen findige Abmahnkanzleien gelegentlich auf die Idee, die Kosten der Rechtsverfolgung dadurch zu verdoppeln, dass sie nicht nur den (vermeintlichen) Rechtsverletzer abmahnen, sondern zusätzlich auch noch den Hosting Provider anschreiben (sog. …weiterlesen
Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen
Der BFH hat mit Urteil vom 18.03.2014 (X R 8/11) entschieden, dass der Begriff des Verschuldens i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. AO (Bekanntwerden neuer Tatsachen) bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen nicht anders auszulegen ist als bei schriftlich gefertigten Erklärungen.weiterlesen