Die Möglichkeit der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850 k ZPO (sog. P-Konto) betrifft nach dem Beschluss des Bundesgerichthofes vom 13.02.2014 (IX ZB 91/12) keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes, sodass auch die Spezialzuständigkeit des Insolvenzgerichtes nach § 36 Abs. 4 InsO nicht gegeben ist. Eine Klärung zwischen dem Insolvenzschuldner und seinem Kreditinstitut könne nur …weiterlesen
OLG München: Zu den Pflichten bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders
Der Einsatz elektronischer Medien und Hilfsmittel ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Moderne EDV-Ausstattung, Onlinerecherche, digitales Diktat und Spracherkennung und Digitalisierung eingehender Post sind nur einige technische Errungenschaften, die heute das Leben in einer Anwaltskanzlei maßgeblich mitbestimmen. Wer sich dem verschließt, wird auf Dauer am Markt nicht bestehen können. Da erscheint es nahezu selbstverständlich, …weiterlesen
Einkommensteuererklärung 2013: Scheidungskosten weiterhin ansetzen
Als außergewöhnliche Belastung werden Ausgaben der privaten Lebensführung bezeichnet, die nicht als Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz stehen, denen sich der Steuerpflichtige aber aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie entstehen zwangsläufig. Bis einschließlich 2012 wurden Zivilprozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, soweit der Steuerpflichtige selbst die Ursachen für den Prozess herbeigeführt hatte. Doch …weiterlesen
Vorsicht: 1-Euro-Falle bei eBay für Verkäufer
Der Verkauf von Waren jeglicher Art über die Handelsplattform eBay ist bequem und beliebt. Was viele (private) Verkäufer nicht wissen ist, dass dann, wenn ihr Angebot erst online ist, das Angebot nicht mehr ohne weiteres zurückgezogen werden kann. Liegt nämlich bereits ein Gebot vor, dann kann meist das Angebot nicht mehr vorzeitig beendet werden, auch …weiterlesen
Der Elektronische Rechtsverkehr kommt (auch in der Justiz)
Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im vergangenen Jahr, werden jetzt sukzessive die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit den Gerichten geschaffen. Ab 2018, spätestens ab 2022 soll jeder Rechtsanwalt mit jedem Gericht ausschließlich elektronisch kommunizieren.weiterlesen