Im Insolvenzverfahren kann eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb durch die Bildung von Altersgruppen geschaffen werden, § 125 InsO. Das BAG urteilte nun am 19.12.2013 (6 AZR 790/12), dass diese Regelung nicht das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verletze, da die Sanierung des insolventen Unternehmens das Ziel der Altersgruppenbildung sei.weiterlesen
Stichtag 30.06.2014: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern
Seit dem 01.01.2013 besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in sog. Minijobs (bis zu einem Arbeitsentgelt von 450 Euro/Monat). Arbeitnehmer können sich hiervon allerdings befreien lassen; ein entsprechender Befreiungsantrag muss vom Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen der Minijob-Zentrale gemeldet werden.weiterlesen
Berücksichtigung von ausländischem Recht im deutschen Zivilprozess
Die Globalisierung macht auch vor der Justiz nicht halt. Grenzüberschreitende Fälle, sei es im Erbrecht, Arbeitsrecht oder auch Insolvenzrecht gewinnen immer mehr an Bedeutung. Hierdurch steigen nicht nur die Anforderungen an Rechtsanwälte, sondern auch an Gerichte, die sich nicht mehr darauf beschränken dürfen lediglich deutsches Recht anzuwenden, sondern die in Fällen mit Auslandsbezug auch ausländisches …weiterlesen
Vortrag: „Wie schreibe ich mein Testament“
Vom Grundsatz her ist die Errichtung eines Testaments nicht schwierig. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Blatt Papier, genügt den vom Gesetz aufgestellten formellen Anforderungen bereits. In der Praxis wesentlich schwieriger ist es dagegen ein inhaltlich gutes Testament zu errichten. Ein solches sollte nämlich nicht nur Steuern sparen, sondern auch Streit in der Familie unterbinden. Um zu …weiterlesen
Insolvenzverwalter kann ohne zeitliche Begrenzung von einer Entscheidung über sein Wahlrecht nach § 103 InsO absehen
Nach einem Urteil des OLG Köln vom 10.02.2014 (12 U 30/13) ist ein Insolvenzverwalter berechtigt, ohne zeitliche Begrenzung von einer Entscheidung über sein Wahlrecht nach § 103 InsO abzusehen. Die Regelung des § 103 InsO gibt dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, welches ihm ermöglicht einen vom Schuldner im Rahmen seiner Privatautonomie vorgenommenen Vertragsschluss neu zu überdenken und …weiterlesen