Mit Urteil vom 08.01.2014 (I ZR 169/12 „BearShare“) hat die Abmahnungsindustrie vor dem Bundesgerichtshof eine weitere Schlappe erlitten. Nachdem der BGH bereits im Jahr 2012 entschieden hatte, dass Eltern nicht haften, wenn sie ihren minderjährigen Kindern illegale Downloads zuvor verboten haben, hat der BGH nunmehr seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt und klargestellt, dass Eltern grundsätzlich nicht …weiterlesen
Kein fliegender Gerichtsstand beim Filesharing
Abmahner beim Filesharing bemühen oft den sog. fliegenden Gerichtsstand, behaupten also jedes Gericht in Deutschland sei zur Entscheidung zuständig. Während bislang diese Auffassung, ähnlich wie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, von Literatur und Rechtsprechung meist geteilt wurde, finden sich nunmehr immer mehr Gerichte, die bei derartigen Fällen eine Anwendung des fliegenden Gerichtsstands ablehnen. So hat das Amtsgericht Hamburg in …weiterlesen
BFH: Sog. 1%-Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Der Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol. Wirtschaftlich lohnen tut er sich allerdings nur dann, wenn er auch tatsächlich stark genutzt wird. Wird ein betriebliches Kfz auch zu privaten Zwecken genutzt, ist nämlich für jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich …weiterlesen
Anwaltskanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte weiter auf Wachstumskurs
Pünktlich zum Jahresbeginn haben wir unser Team um zwei weitere Mitarbeiter, Frau Rechtsanwältin Katja Radler-Frank sowie Herr Simon Straßl, erweitert. Frau Rechtsanwältin Radler-Frank ist gebürtige Wolfratshauserin und studierte Rechtswissenschaften an der LMU München. Sie wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie war zunächst als Justiziarin für einen großen Berufsverband im Arbeits- und Urheberrecht tätig und wechselte …weiterlesen
Stehenlassen des Gewinns durch Gewinnvortrag durch den Alleingesellschaftergeschäftsführer ist anfechtungsrechtlich als Gesellschafterdarlehen zu behandeln
Die Ausschüttung von Gewinnvorträgen an einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer entspricht wirtschaftlich einer Rechtshandlung mit der ein Gesellschafterdarlehen i.S.v. § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO zurückgewährt wird. Die Ausschüttung ist so nach § 135 Abs.1 Nr.2 InsO anfechtbar. Dies entschied mit Urteil vom 15.10.2013 das OLG Koblenz (3 U 635/13).weiterlesen
