Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden …weiterlesen
Wer nicht prüft, ist selber schuld
Diese Erfahrung musste nunmehr eine Schweizer Werbeagentur machen, die bei einem in Deutschland ansässigen Hersteller für Mousepads für einen Endkunden 10.000 Mousepads mit einem bestimmten Werbemotiv zur Einführung eines neuen Medikaments bestellt hatte. Der Mousepadhersteller hatte zunächst einen sog. Freigabe-Dummy übersandt. Hierbei handelt es sich um ein Muster, bei dem der Druck des gewählten Motivs auf …weiterlesen
Abmahnung durch CONTRA PIRACY
Vorsicht Abmahnung! Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der CONTRA PIRACY – Worldwide Association for intellectual property vor, mit der für die Firma City Interactive S.A. mit Sitz in Polen angebliche Urheberrechtsverstöße verfolgt werden. Bei der CONTRA PIRACY soll es sich um einen Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in CH-6312 Steinhausen handeln. Für Deutschland ist lediglich …weiterlesen
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Zivilprozesskosten wurden in der Vergangenheit vom Bundesfinanzhof (BFH) in München lediglich in wenigen Ausnahmefällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Mit Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 (BStBl II S. 1015) hat der BFH diese restriktive Betrachtungsweise aufgegeben und in seiner Begründung darauf verwiesen, dass Kläger wie Beklagte das Prozesskostenrisiko nicht freiwillig, sondern zwangsläufig auf sich …weiterlesen
BAG: (Drohende) Insolvenz als solche ist kein «wichtiger Grund» für außerordentliche Kündigung
Nach § 626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden …weiterlesen