Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht. Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). …weiterlesen
Achtung bei Verwendung von salvatorischen Klauseln in Mietverträgen
Dem Mieter darf die Verpflichtung zur Versiegelung des Parkettbodens nicht einfach aufgebürdet werden. Dies ist vielmehr Sache des Vermieters. Durch eine derartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Mieter unangemessen benachteiligt. Dies ist gefestigte Rechtsprechung. Der BGH (Beschl. v. 05.03.2013 – XIII ZR 137/12) hatte sich nunmehr mit einem Fall zu beschäftigen, in dem …weiterlesen
Steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- …weiterlesen
Impressumspflicht gilt auch bei Google+
Wer geschäftsmäßig eine Internetseite betreibt, der muss ein Impressum bereithalten. Dies ist in § 5 Telemediengesetz so geregelt. Fehlt ein diesen Vorgaben entsprechende Impressum, so kann er deswegen von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Landgericht Berlin hat nunmehr in seinem Urteil vom 28.03.2013 (16 O 154/13) entschieden, dass eine solche Impressumspflicht auch dann gilt, …weiterlesen
Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Insolvenzverfahren nicht zulässig
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Zwangsvollstreckung und damit auch das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für alle Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig. Die Insolvenzgläubiger sind gehalten ihre Ansprüche allein durch die Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle durchzusetzen. Der Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf …weiterlesen