Ab dem 01.07.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 01.07.2013 …weiterlesen
Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Dies hat der BFH …weiterlesen
Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseverbindlichkeiten
Resturlaubsansprüche wandeln sich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also in einen Zahlungsanspruch um. Besteht ein solcher Urlaubsabgeltungsanspruch aus einem nach Insolvenzeröffnung beendeten Arbeitsverhältnis mit dem insolventen Arbeitgeber stellen diese Ansprüche Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz InsO dar, so das LAG Sachsen in einer Entscheidung …weiterlesen
Vorsicht Falle: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Erneut versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu …weiterlesen
BAG: Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen
Wenn es betriebliche Belange erfordern, dann kann der Arbeitgeber Arbeitnehmer grundsätzlich versetzen. Unter einer Versetzung versteht man üblicherweise: die Zuweisung neuer Arbeitsaufgaben, die von bisherigen Aufgaben erheblich abweichen, und/oder die Zuteilung zu einer anderen Betriebsabteilung, und/oder die Zuweisung eines weit entfernten neuen Arbeitsortes, insbesondere in einer anderen Stadt, wobei solche Maßnahmen weiterhin von einer gewissen Dauer …weiterlesen
