Wer gewerblich über die Handelsplattform eBay Waren verkauft, der weiß, dass ungerechtfertigte negative Bewertungen nicht nur ärgerlich sind, sondern auch die Konkurrenzfähigkeit des eigenen Onlineshops negativ beeinträchtigen können. Deshalb kann die Entfernung einer solchen unberechtigten negativen Bewertung, sollte der Käufer dem nicht freiwillig zustimmen, auch im Klageweg durchgesetzt werden. Viele Verkäufer werden allerdings davon abgehalten, weil …weiterlesen
Mietrechtsreform passiert Bundesrat
Das Mietrechtsänderungsgesetz hat am 1. Februar 2013 den Bundesrat passiert (BRat-Drs. 10/13). Abhängig von seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es zum 1. April bzw. 1. Mai 2013 in Kraft treten. Die neuen Regelungen zum Contracting – dessen Einführung zukünftig Kostenneutralität und Effizienzgewinn voraussetzt – werden zwei Monate danach Gültigkeit erlangen. Die teils heftig umstrittenen gesetzlichen …weiterlesen
BGH: Gläubiger trägt im Anfechtungsprozess die Beweislast für Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
Indizien dafür, dass sich ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage befindet sind meistens, wenn zunächst Rechnungen nicht mehr pünktlich und dann gar nicht mehr gezahlt werden. Wer hier als Gläubiger auf seinen Schuldner genügend Druck aufbaut, dem gelingt es manchmal, meist wenn der Schuldner auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehung angewiesen ist, durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung doch …weiterlesen
Stromabschlagszahlungen müssen angemessen sein
Stromversorgungsunternehmen verlangen von ihren Kunden regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen. Die Höhe bemisst sich dabei nach dem geschätzten voraussichtlichen Verbrauch. Rechtsgrundlage für die Abschlagszahlungen ist § 13 StromGVV. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich dabei grundsätzlich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen …weiterlesen
Kein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Fitnessvertrags
Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass Verbraucher abgeschlossene Verträge grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerrufen könnten. Solche Regelungen existieren zwar für spezielle Vertragsschlussarten, beispielsweise Fernabsatzverträge, die mittels Telefon oder Internet abgeschlossen werden oder Haustürgeschäfte. Ein generelles Widerrufsrecht gibt es dagegen nicht. Es gilt vielmehr im Deutschen Zivilrecht der Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge …weiterlesen