Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 27.11.2012 wird das Güterichterverfahren flächendeckend in ganz Bayern eingeführt. Bereits seit 2004 werden in Bayern Güterichterprojekte an den Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen durchgeführt. Beim bayerischen Güterichtersystem werden geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht …weiterlesen
Keine markenrechtlichen Unterlassungsansprüche bei privatem Gebrauch
Wer im Internet einkauft erlebt so manche Überraschung. Bei Designerware zum Schnäppchenpreis ist nicht nur die Enttäuschung groß, wenn anstatt der Originalware nur ein Fake aus Fernost geliefert wird. Sitzt der Verkäufer im nichteuropäischen Ausland, dann werden solche Warenlieferungen regelmäßig auch vom Zoll kontrolliert. Mutmaßt dieser, dass es sich um eine Fälschung handelt, wird die …weiterlesen
BGH: Verträge über per Telefon oder E-Mail erworbene Lehman-Zertifikate sind nicht nach Regeln über Fernabsatz widerrufbar
Anleger, die insbesondere Lehman-Zertifikate per Telefon oder E-Mail erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen. Das hat der Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Fällen entschieden. Die Richter verweisen darauf, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 4 Nr. …weiterlesen
Festsetzungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ab sofort vorläufig
Nach dem gleichlautenden Ländererlass der Finanzverwaltung vom 14.11.2012 werden sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen vorläufig vorgenommen. Das betrifft erstmalige und noch nicht bestandskräftige Festsetzungen nach dem 31.12.2008. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt und nicht dahin zu verstehen sei, dass das ErbStG als verfassungswidrig angesehen wird. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im …weiterlesen
Die Regelung „voraussichtliche Versanddauer in 1 bis 3 Werktagen“ ist unwirksam und wettbewerbswidrig
Online- Händler verhalten sich wettbewerbswidrig und riskieren eine kostenpflichtige Abmahnung, wenn nicht konkret angegeben wird, wann die Ware versandt wird. So hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 05.10.2012 (2 U 49/12) entschieden, dass die Regelung „voraussichtliche Versanddauer: 1 bis 3 Werktage“ gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam und wettbewerbswidrig ist, §§ 3, …weiterlesen