Bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren taucht immer wieder das Problem auf, dass im Schuldnervermögen zwar Forderungen vorhanden sind, aber nicht genug Masse, um diese gerichtlich durchzusetzen. Will ein Insolvenzverwalter die Forderung realisieren, so muss er versuchen die Kosten für den Rechtsstreit von den Gläubigern zu erhalten oder einen Prozessfinanzierer finden, der bereit ist den Rechtsstreit …weiterlesen
Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung „im Ganzen“ bei Vermietung der Geschäftsräume
Die Veräußerung eines Unternehmens ist regelmäßig umsatzsteuerfrei, wenn der Betrieb „im Ganzen“ übereignet wird (§ 1 Abs. 1a UStG). Dies gilt ebenfalls, wenn nur der Warenbestand bzw. die Geschäftsausstattung verkauft wird und die Geschäftsräume an den Erwerber vermietet werden. Voraussetzung ist, dass die dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber möglich ist. Die Finanzverwaltung erkennt …weiterlesen
Schadensersatzansprüche eines Telefonanbieters bei Kündigung eines sog. Flatratevertrags sind um ersparte Aufwendungen zu kürzen
Wird ein Mobilfunkvertrag mit einem Pauschaltarif (einer sog. Flatrate) wegen einer Vertragsverletzung des Kunden gekündigt und verlangt der Anbieter die Grundgebühr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz, so ist dieser um ersparte Aufwendungen von mindestens 50 % zu kürzen (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.09.2012 – 24 C 107/12).weiterlesen
OLG München: Unterlassungsverfügung wirkt unmittelbar mit Zustellung
Gerade im Onlinehandel können Angebote aus den unterschiedlichsten Gründen rechtlich fehlerhaft und damit wettbewerbswidrig sein. Wer als Händler eine durch einen Mitbewerber erwirkte Unterlassungsverfügung zugestellt erhält, muss unverzüglich das in der Verfügung ausgesprochene Verbot beachten, will er nicht ein Ordnungsgeld riskieren. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Beschluss vom …weiterlesen
Regelung über Annahme eines Angebots erst mit Zahlungseingang ist unwirksam
Eine AGB-Klausel, nach der die Annahme des Vertragsangebot des Kunden „zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet“ erklärt wird, ist unwirksam, §§ 307, 308 Nr. 1 BGB, und stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2012 – 6 W 84/12).weiterlesen