Wird bei einem Fernabsatzgeschäft der Vertragsschluss widerrufen, dann trägt die Rücksendekosten grundsätzlich der Verkäufer. Der Gesetzgeber hat dem Verkäufer lediglich die Möglichkeit eingeräumt in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Waren unter 40 EUR, diese Kosten durch Vereinbarung auf den Käufer abzuwälzen. Eine Regelung, wer die Hinsendekosten (= Versandkosten) zu tragen hat, gibt es dagegen im Gesetz …weiterlesen
Wer nervt der zahlt (auch beim BVerfG)
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind grundsätzlich kostenfrei und können von jedermann eingelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht ist aber keine „Superrevisionsinstanz“, das Urteile der Untergerichte korrigiert, sondern es überprüft lediglich, ob Gerichte bei der Urteilsfindung das Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechte hinreichend beachtet haben. Diese Weisheit lernt jeder Jurastudent bereits im ersten Semester. Trotzdem wird die Mehrzahl der Verfassungsbeschwerden vom …weiterlesen
BGH: Feststellungsklage gegen unwirksame Schönheitsreparaturklausel
In zahlreichen älteren Mietverträgen sind die Klauseln über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam. Dies hat der BGH in den letzten Jahren wiederholt entschieden. Trotz dieser mieterfreundlichen Rechtsprechung sahen sich Mieter oft genötigt dennoch vor Auszug zu renovieren, wollten sie nicht Gefahr laufen, dass der Vermieter nach Auszug eine Fachfirma mit der …weiterlesen
BAG: Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen politische Betätigung des Betriebsrats
Politische Äußerungen im Betrieb sind oftmals Anlass von Rechtsstreitigkeiten, besonders dann, wenn diese von seiten des Betriebsrats gemacht werden. In seiner Entscheidung vom 17.03.2010 (7 ABR 95/08) hat das BAG jedoch klargestellt, dass dem Arbeitgeber insoweit kein gerichtlich verfolgbarer Unterlassungsanspruch zusteht.weiterlesen
BGH: Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei sog. Schubladenverfügung
Nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG kann derjenige, der einen Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnt, die bei ihm für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, also Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren, die für die Fertigung des Abmahnschreibens angefallen sind, ersetzt verlangen. Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben und muss bei Gericht zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs der Erlass …weiterlesen