Verträge werden gewöhnlich durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, abgeschlossen. In der Praxis kommt es vor, dass eine Partei zwar rechtlich dazu verpflichtet ist, eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abzugeben, sie dieser Verpflichtung aber trotzdem nicht nachkommt. In diesen Fällen sieht die Zivilprozessordnung vor, dass der Vertragspartner in spe auf Abgabe einer Willenserklärung verklagt werden kann.weiterlesen
Trendwende 2009: Zahl der Privatinsolvenzen nimmt wieder zu
Von Januar bis September 2009 meldeten 96.864 Bundesbürger Privatinsolvenz an. Im dritten Quartal wurden 35.347 Privatpersonen zahlungsunfähig, davon allein 11.600 Personen im September (Juli: 12.966; August: 10.781). Gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum stieg die Zahl an Privatpleiten um 2,7 Prozent.weiterlesen
Lehman Brother Pleite: Landgericht München II erklärt sich für örtlich zuständig
Am 12.10.2009 haben wir unter der Überschrift „Lehman Brothers Pleite: Anwaltskanzlei Graf reicht Klage gegen Postbank ein“ über den Fall eines von uns vertretenen Kapitalanlegers berichtet, der sein Geld sicher anlegen wollte, dem aber ein Berater der Postbank unter dem Deckmantel „Immo Protect Anleihe“ Zertifikate des insolventen Bankhauses Lehman Brothers verkauft hatte. Wir konnten nunmehr gegen die …weiterlesen
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (wie man es nicht machen sollte)
Werden streitige Tatsachenbehauptungen im Rahmen eines Rechtsstreits durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt, dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Partei, für die das Gutachten „ungünstig“ ist, damit nicht glücklich ist. Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 17. November 2009 (15 W 2416/09) damit zu befassen, dass die unzufriedene Partei …weiterlesen
Wer Erotikseiten betreibt und dabei im Impressum die Adresse seiner (Miet-) Wohnung als Geschäftsinteresse angibt, riskiert die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Das Internet bietet viele Möglichkeiten Geld zu verdienen. Bekanntlich geht dies am einfachsten mit erotischem oder pornographischen Inhalten. Für einen solchen Geschäftsbetrieb ist nicht mehr erforderlich als ein Internetzugang und ein PC. Die Anmietung von Geschäftsräumen ist überflüssig. Das dachte sich in diesem Fall der Mieter und gab im Impressumweiterlesen