Wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt und betritt daraufhin der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt eigenmächtig das Betriebsgelände, ohne dass dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen war, so handelt es sich zwar um eine Pflichtverletzung. Diese wiegt aber nicht so schwer, dass der Arbeitgeber darauf eine erneute fristlose Kündigung stützen kann (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom …weiterlesen
BAG: Auch Klageanträge auf Auskunft nach der DSGVO müssen hinreichend bestimmt sein
In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten spielen immer öfter Auskunftsansprüche nach der DSGVO eine Rolle, die entweder Arbeitnehmer in Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder aber Scheinbewerber, also sog. AGG-Hopper, in Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen aufgrund vermeintlicher Diskriminierung bei der Stellenbesetzung nach dem AGG, geltend machen, umso (potentielle) Arbeitgeber in Bedrängnis zu bringen, damit sich deren Vergleichsbereitschaft erhöht. In seinem Urteil vom 16.12.2021 …weiterlesen
Das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang
Kommunikation per E-Mail ist einfach, schnell und preiswert. Kein Wunder, dass sie heute nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im geschäftlichen Verkehr weitverbreitet ist. Kommt es allerdings über den Inhalt einer E-Mail zum Rechtsstreit, dann trifft den Absender nach § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese auch dem Empfänger zugegangen …weiterlesen
Zum Widerruf eines Vertrags über den Einbau einer Heizanlage als Haustürgeschäft
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist für Verbraucher nicht nur bei Fernabsatzgeschäft, sondern auch bei Haustürgeschäften ein für Unternehmer nicht zu unterschätzendes „scharfes Schwert“. Diese Erfahrung musste in einem vom OLG Celle mit Urteil vom 12.01.2022 (14 U 111/21) zugunsten eines Verbrauchers entschieden Rechtsstreits auch ein Heizungsinstallateur machen, der, nachdem nach Einbau der Heizanlage der Verbraucher den …weiterlesen
Wasserwucher in Icking: Statt 1,43 € kostet der Kubikmeter Trinkwasser nun 3,88 € netto
Inflationsrate ca. 5 %, Verwahrentgelte der Banken 0,5 % anstatt Sparzinsen, Spritpreise (bezogen auf das Jahr 2020) ca. 60 %, Strom ca. 38 %, Gas ca. 75 % etc. Hinzu kommen stark steigende Preise für Lebensmittel. Viele sprechen deshalb bereits davon, dass in Deutschland eine „kalte Enteignung“ des Mittelschicht stattfindet. Damit aber nicht genug, denn …weiterlesen