Bekleidungsgeschäfte dienen der Deckung des täglichen Bedarfs und werden deshalb vom Geltungsbereich des § 10 Abs. 1 S. 1 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht erfasst. Dies hat der BayVGH im Rahmen eines Eilverfahrens mit Beschluss vom 29.12.2021 (20 NE 21.3037) klargestellt und folglich den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens als unzulässig zurückgewiesen.weiterlesen
HAPPY NEW YEAR
Wir wünschen Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2022. Ab dem 3. Januar sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten, ab 8:00 Uhr morgens, für Sie dar. Ihr Team von GRAF-DETZER Rechtsanwälteweiterlesen
Arbeitsgericht bestätigt die Kündigung eines Coronaleugners
Wer als Arbeitnehmer gegen Coronaschutzvorschriften des Arbeitgebers verstößt, der muss bekanntlich mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen. Wäre es zu bunt treibt, der riskiert sogar den Verlust des Arbeitsplatzes, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 09.11.2021 (9 CA 163/21) verdeutlicht. Dort hatten die Richter die Kündigung eines 64-jährigen Berufsschullehrers, der das Maskentragen als völlig nutzlos eingestuft …weiterlesen
An Heiligabend ist die Kanzlei geschlossen
Heute (Heiligabend) sind wir ausnahmsweise nicht für Sie im Einsatz. Nach den Weihnachtsfeiertagen, also am 27. Dezember, sind wir wieder ab 8:00 Uhr für Sie erreichbar. Wir wünschen für Sie und Ihre Lieben fröhliche Weihnachten. Ihr Team von GRAF-DETZER Rechtsanwälteweiterlesen
Streit um versteckte Mängel beim Hauskauf
Wird eine gebrauchte Immobilie verkauft, dann ist in den notariellen Kaufverträgen standardmäßig geregelt, dass eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist. Eine solche Regelung gilt allerdings nicht für versteckte Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren. Auf diese muss er den Käufer, trotz einem entsprechenden Gewährleistungsausschluss, hinweisen. Sonst kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Der Teufel steckt aber …weiterlesen