Der Ohrwurm von Marianne Rosenberg „Er gehört zu mir so wie mein Name an der Tür“ könnte bald der Vergangenheit angehören und müsste umgeschrieben werden auf „Er gehört zu mir sowie meine Nummer an der Tür“. Warum? Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) macht es möglich, denn bei der standardisierten Angabe von Vornamen und Nachnamen oder Nachnamen an Haustüren und Klingelanlagen von Mietwohnungen durch Vermieter oder Hausverwaltung handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung.
Stadt Wien entfernt nach Beschwerde eines Mieters Namensschilder an 220.000 Mietwohnungen
Während noch vor wenigen Tagen eine Meldung aus dem Nachbarland Österreich, wonach die kommunale Hausverwaltung der Stadt Wien noch in diesem Jahr damit beginnen will wegen der Beschwerde eines Mieters, der sich durch die Veröffentlichung seines Namens auf einem Klingelschild in seiner Privatsphäre verletzt sah, die Namensschilder von 220.000 Mietern zu entfernen, hat in einer aktuellen Meldung der Haus & Grund München e.V. seinen Mitgliedern empfohlen, eben dies zu machen, nämlich vorsorglich Namensschilder an Mietwohnungen zu entfernen, um nicht Gefahr zu laufen, wegen Verstößen gegen die DSGVO abgemahnt zu werden. Statt der Frau Meier aus dem dritten Stock oder dem Herrn Huber aus dem fünften Stock, werden sich dann künftig Nachbarn nur noch als die Frau aus Nummer Nr. 328 oder der Herr aus Nr. 539 kennen.
Nicht nur die Stadt Wien selbst, sondern auch die österreichische Gesellschaft für Datenschutz gab übrigens dem Ansinnen des Mieters, recht, denn das Anbringen des Namens im öffentlichen Raum ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters verstößt nicht nur gegen die DSGVO, sondern gegen das seit 1980 geltende Gebot der Anonymität. Die DSGVO macht es den Mietern lediglich leichter gegen das unerwünschte Anbringen des Namens vorzugehen.
Wann sind Namensschilder an der Haustür und Klingel noch zulässig
Mietern steht es natürlich frei eigeninitiativ den Namen anzubringen. Die Zeiten von einheitlichen Klingelschildern dürften damit aber zunächst endgültig vorbei sein.
Wenn Sie als Vermieter auf der sicheren Seite sein möchten, dann sollten Sie künftig bei Abschluss eines Mietvertrags, wenn sie statt einer Nummer ein Namenschild anbringen möchten, sich dazu ausdrücklich die Zustimmung des Mieters geben lassen.
Das, was für die Haustür und die Hausklingel gilt, gilt natürlich auch für den Briefkasten. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wenn ja wie schnell die Post ihr System dahingehend umstellt, dass künftig nicht mehr an Herrn Mustermann, in der Musterstraße 3 geschrieben wird, sondern Adressat des Schreibens Nummer 007, in der Musterstraße 3 ist.
Wer so wie wir aus der täglichen Praxis weiß, wie schwer es bereits heute ist, Forderungen zwangsweise beizutreiben, wenn Schuldner häufig ihren Wohnsitz wechseln und gerissen und dreist genug sind, der weiß auch, dass die Durchsetzung von Forderungen hierdurch nicht nur wesentlich erschwert, sondern zukünftig nahezu unmöglich gemacht werden wird. Auch das Untertauchen von Personen dürfte hierdurch gefördert werden.
Auch Namensschilder von Arbeitnehmern sind kritisch
Betroffen sind übrigens nicht nur Vermieter, sondern auch Arbeitgeber, die bislang ihre Mitarbeiter im Verkauf mit Namenschildern ausgestattet haben. Die nette Verkäuferin an der Wursttheke wird nämlich, wenn sich das ganze sukzessive durchsetzt, nicht mehr mit dem Namenschild Roswitha Meyer, sondern Mitarbeiter 378 gekennzeichnet sein. Willkommen in der Zukunft!