Nahezu jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende unterhält heute eine eigene Internetseite. Da gerade Fotos die Attraktivität der Seite erhöhen, ist die Versuchung groß die Seite mit rechtlich problematischen Bildern „aufzuhübschen“, denn nicht alles was mit ein paar Mausklicks möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt.
Mitarbeiterfotos
Es ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass jeder Mensch selbst über Fotografie und Veröffentlichungen entscheiden darf. Möchten Sie Fotos Ihrer Mitarbeiter präsentieren, dann benötigen Sie dazu deren Einwilligung. Auch, wenn diese nicht zwingend schriftlich erteilt werden muss, empfiehlt es sich aus Beweiszwecken diese einzuholen und zur Personalakte zu nehmen. Achten Sie darauf, dass sie zeitnah zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiter dann auch wieder von der Internetseite entfernen.
Dies gilt natürlich auch von Fotos von Firmenfeiern. Auch hier sollten Sie abklären, dass die Abgebildeten auch mit einer Veröffentlichung der Bilder einverstanden sind. Haben Sie Kunden zu einem Firmenfest eingeladen, dann sollten Sie gleich im Zusammenhang mit der Einladung sich bestätigen lassen, dass die Kunden damit einverstanden sind, dass die Fotos zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
Vom Mitarbeiter gefertigte Produktfotos
Bilder fördern den Verkaufserfolg. Deshalb lassen viele Onlinehändler die Produkte, die sie verkaufen, von Mitarbeitern fotografieren. Problematisch ist dabei, dass in diesen Fällen der Mitarbeiter Urheber des Fotos wird und damit grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Sie sollten daher bereits im Arbeitsvertrag regeln, dass das Urheberrecht ebenso wie sonstige Rechte, den Mitarbeiter durch seine Tätigkeit wird aber Zeit erlangt, nicht die Mitarbeiter, sondern Ihnen als Arbeitgeber zustehen. Ansonsten laufen sie auch noch Gefahr, dass ein Mitarbeiter, wenn er sie ärgern möchte, gerade auch nach beendetem Arbeitsverhältnis, verlangt, dass sie diesen als Quelle benennen müssen.
Wenn Sie Produktfotos des Herstellers verwenden wollen, dann dürfen Sie diese nicht ohne weiteres von dessen Internetseite kopieren. Auch hier muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob der Hersteller damit einverstanden ist, dass Verkäufer die Produktfotos verwenden. Andernfalls verstoßen sie auch hier gegen Urheberrecht und riskieren eine kostenpflichtige Abmahnung.
Lizenzfreie Bilder aus Fotodatenbanken
Auch dann, wenn ein Foto aus einer Datenbank auf den ersten Blick lizenzfrei ist, so haben diese Archive Nutzungsbedingungen in denen festgelegt ist, ob und wie ein Foto genutzt werden darf. Darin ist auch geregelt, ob Bilder nur redaktionell oder auch gewerblich lizenzfrei genutzt werden dürfen. Auch die Zitierweise ist meistens festgeschrieben. Wer dies nicht beachtet, dem droht Ärger.
Nutzung von gekauften Bildern
Haben Sie Bilder gekauft, dann dürfen Sie diese nur insoweit nutzen, soweit im Nutzungsrecht reicht. Wenn Sie also beispielsweise ein Foto für Ihre Webseite kaufen und dies später dann in Printmedien für Werbezwecke nutzen möchten, dann müssen Sie zuvor abklären, ob in den Nutzungsbedingungen auch beides abgedeckt ist.
Wenn Sie selbst einen Fotografen beauftragt haben, der die Bilder erstellt, dann sollten sich im Rahmen der Lizenz- und Nutzungsvereinbarung eine möglichst umfassende Nutzung der Bilder einräumen lassen, damit der Fotograf als Urheber dann nicht für jede weitere Nutzung nochmals Geld von Ihnen verlangt.
Haben Sie Fragen zur Nutzung von Bildern? Wir helfen Ihnen gerne weiter.