Ein neues Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebes auf die nächste Generation steuerlich absetzbar sind. Rechtsberatung oder die notarielle Beurkundung von Verträgen verursachen zum Teil hohe Kosten.
Bislang stellt sich die Finanzverwaltung aber quer, diese Kosten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zu berücksichtigen. Für sie ist die Betriebsübergabe dann ein rein privater Vorgang. Sie verweigert deshalb die steuerliche Anerkennung der Kosten. Nach Ansicht des BdSt sollten Notar- und Rechtsberatungskosten bei Übertragung eines Betriebes oder Betriebsanteils als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Nun wird das oberste deutsche Steuergericht klären, ob die Steuerzahler die anfallenden Kosten absetzen dürfen.
Im vorliegenden Fall hatte der Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, will das Finanzamt nicht bei der Personengesellschaft als Betriebsausgabe berücksichtigen. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 44/12 anhängig.
(Quelle: Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)
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