Erbrecht und Vermögensnachfolge
Erben und vererben: Gleichgültig, ob Sie Ihren Nachlass regeln, also ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen möchten, Sie geerbt haben und es nun darum geht Ihre Rechte im Rahmen einer Erbengemeinschaft wahrzunehmen oder aber ob Sie enterbt wurden und nun Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden sollen: Bei uns sind Sie in allen Fragen des Erbrechts bestens aufgehoben.
Als Erblasser beraten wir Sie wie Streit vermieden werden kann und setzen für Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter Ihre Rechte mit Nachdruck und Weitsicht bei Gericht durch. Falls erforderlich, ziehen wir externen Sachverstand hinzu, beispielsweise von Steuerberatern, Vermögensplanern, Grundstücks- und Versicherungssachverständigen. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem „Haussteuerberater“ zusammen.
Rechtsanwalt Helmut Graf hat nicht nur über 10 Jahre in der Juristenausbildung angehende Juristen im Erbrecht ausgebildet, sondern sich über viele Jahre eine Expertise in der Übertragung auch komplexer und gr0ßer Nachlässe erarbeitet.
Wir unterstützen Sie bei:
- Testamentsgestaltung
- Berliner Testament
- Behindertentestament
- Steueroptimierte Vermögensübertragung
- Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vertretung vor Gericht und Finanzamt
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Sorgerechtsverfügung
- Lebensversicherungen im Nachlass
- Steuerinfiziertem Auslandsvermögen
Hier finden Sie unsere bereits veröffentlichten Beiträge zum Erbrecht.
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Und hier erfahren Sie, was sie beim Tod eines Angehörigen alles erledigen müssen.
Ansprechpartner für das Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) sowie Fördermitglied der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.
Wir gestalten Ihr Testament von A bis Z
Ein gutes Testament sollte gerecht, friedenstiftend und steuersparend sein. Um dies zu gewährleisten muss sich eine Testament in mehreren Schritten entwickeln. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir – auf Wunsch auch gerne bei Ihnen in Ihrem privaten Umfeld – eine Gesamtstrategie der Risikovorsorge und des geordneten Vermögensübergangs auf die nächste oder übernächste Generation.
In einem ersten Schritt, in dem es darum geht Sie und Ihre persönliche sowie familiäre Situation kennen zu lernen, erfassen wir Ihre Situation und Wunschvorstellungen, liefern Ihnen Anregung und zeigen auf, was es rechtlich zu beachten gilt und was rechtlich möglich ist.
In einem zweiten Schritt formulieren wir aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen einen Rohentwurf.
Diesen verfeinern wir mit Ihnen im dritten Schritt und überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob das juristisch Formulierte auch tatsächlich dem entspricht, was Sie sich vorstellen.
Im vierten Schritt formulieren wir dann die gefundenen Ergebnisse für Sie als Testamentsvorlage aus.
Im fünften und letzten Schritt müssen Sie dann nur noch, damit das Testament auch wirksam ist, unsere Vorlage handschriftlich abschreiben und unterzeichnen, wenn Sie ein sog. handschriftliches Testament errichten wollen, oder aber bei einem notariellen Testament unsere Vorlage notariell beurkunden lassen.
Auf Wunsch stehen wir auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung, sorgen also nach Ihrem Ableben dafür, dass Ihr letzter Wille schnell und kompromisslos umgesetzt wird.
Unser Honorar liquidieren wir entweder aufgrund der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oder aber aufgrund einer getroffenen Stunden- oder Pauschalvereinbarung. Gerade bei großen Nachlässen ist der Abschluss einer Honorarvereinbarung meist kostengünstiger als die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren. So oder so sind die Kosten, die für die Errichtung eine guten Testaments anfallen gut investiert, wenn hierdurch Erbstreit vermieden und damit der Familienfrieden gesichert werden kann.
Warum gerade kinderlose Ehepaare ein Testament brauchen erklären wir Ihnen hier.
Sinnvolle Zuteilung des Vermögens durch Erbeinsetzung und Vermächtnis
- Wer wird Erbe?
- Soll eine Erbengemeinschaft entstehen?
- Was sind die Vor- und Nachteile?
- Wer erhält ein Vermächtnis?
Bei all diesen Fragen sind persönliche, familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte sorgfältig abzuwägen. Wir gehen dies im einzelnen mit Ihnen durch und finden für Sie die richtige Lösung.
Intelligente Alternativen zum Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine bei Ehegatten häufig gewählte Testamentsgestaltung: Der überlebende Ehegatte erbt alles, bei seinem Tod geht das gesamte Vermögen der Ehegatten dann auf die Kinder über. Häufig ist dies die gewünschte und auch sinnvolle Konstruktion, sie hat allerdings erbschaftsteuerlich gravierende Nachteile. Hier gibt es jedoch intelligente Alternativlösungen, die den Zielkonflikt zwischen optimaler Versorgung des überlebenden Ehegatten und Steuersparen austarieren.Auch hier zeigt sich: Testamentsgestaltung ist Maßarbeit. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Das Berliner Testament ist kein Allheilmittel„.
Besondere Gestaltungen wie Geschiedenentestament und Behindertentestament
Besondere Lebenslagen erfordern besondere Testamentsgestaltungen. Wer geschieden ist, will in der Regel nicht, dass der geschiedene Ehegatte vom Nachlaß profitiert. Wer ein behindertes Kind hat, will dieses zwar versorgt wissen, das Familienvermögen aber vor dem Zugriff der Sozialbehörden schützen.Auch für solche Lebenslagen können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bieten.
Testament zugunsten eines Haustieres
Wenn es darum geht, die letzten Dinge zu regeln, dann taucht auch oft die Frage auf, was mit dem geliebten Haustier bei Eintritt des Erbfalls passiert. Wer hier seinen tierischen Freund absichern möchte, der muss allerdings die richtigen Vorkehrungen treffen und dies testamentarisch richtig regeln.
Das Tier zum Erben einsetzen funktioniert nämlich nicht, weil nach deutschem Recht Tiere kein Erbrecht haben. Ein Ausweg kann sein, wenn es darum geht die Versorgung des Haustieres sicherzustellen, dass Erbe mit einer Auflage zu versehen. Als Erbe kann dann beispielsweise eine natürliche Person, aber auch ein gemeinnütziger Verein, beispielsweise der deutsche Tierschutzbund, eingesetzt werden. Die Gemeinnützigkeit einer solchen Organisation hat erbschaftssteuerrechtliche den Vorteil, dass eine Erbschaftsteuerbefreiung besteht, also auch gerade bei größeren Nachlässen sichergestellt ist, dass kein Geld für Steuern verschwendet wird, sondern den Nachlass ungeschmälert dem eigenen Haustier, aber auch anderen Tieren zugutekommt.
Wer als Erbe unter der Bedingung eingesetzt wird, dass er nach dem Tod die Haustiere des Erblassers bei sich aufnimmt und pflegt, der muss darauf achten, dass die Bedingung auch tatsächlich erfüllt wird, weil er ansonsten nicht Erbe wird. Deshalb nicht vorschnell Entscheidungen treffen, die das Erbe gefährden, sondern zunächst fachkundigen anwaltlichen Rat einholen
Steuersparende Gestaltungen
Häufig gibt es verschiedenartige Gestaltungen für ein Testament, die dasselbe wirtschaftliche Ergebnis erzielen, steuerlich aber einen großen Unterschied ausmachen.Unsere Erfahrung und Kompetenz sichert Sie dagegen ab, hier Fehler zu machen.
Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Vertretung der Erben bei der korrekten Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
Das Recht des Pflichtteils ist kompliziert: Der Erbe sieht sich mit Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüchen konfrontiert. Welche Abwehrstrategien gibt es? Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen erlaubt es uns, Sie hier optimal zu vertreten.
Durchsetzung von Pflichtteils-, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen enterbter Familienangehöriger
Wer enterbt wurde, weiß zwar meist, dass er zum Ausgleich Pflichtteilsansprüche hat. Aber wie lassen sich diese konkret durchsetzen, möglichst ohne Gericht? wichtig ist zunächst, dass der Pflichtteilsanspruch, der bereits mit dem Erbfall fällig ist, zeitnah geltend gemacht wurde, um den Erben in Verzug zu setzen. Bei Verzug des Erben ist der Pflichtteil nämlich nicht nur zu verzinsen, sondern der Erbe muss als Verzugsschaden auch die Kosten für eine Rechtsvertretung ersetzen. Das Gesetz gibt dem Pflichtteilsberechtigten weit reichende Auskunftsansprüche, um überhaupt Kenntnis von Bestand und Umfang des Nachlasses zu erhalten. Wir beraten Sie hierzu und nehmen Ihnen auf Wunsch alle Schritte ab. Ein Hauptproblem jedes Pflichtteilsfalls ist die Bewertung des Nachlasses. Die Gefahr, mit Gefälligkeitsgutachten abgespeist zu werden, ist groß. Auch hier können wir Ihnen durch unsere Erfahrung und durch unsere Kontakte zu kompetenten Sachverständigen helfen.
Aushandeln von Vereinbarungen über den Pflichtteil, beispielsweise Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
Sie möchten den Pflichtteilsberechtigten bereits zu Lebzeiten abfinden, um Streitigkeiten vorzubeugen. Aber wie geht man dies konkret an? Wie findet man die richtige Höhe für die Abfindung? Auch hier können wir Sie aufgrund unserer Erfahrung optimal beraten und vertreten.
Vorbeugung gegen Pflichtteilsstreitigkeiten durch vorweggenommene Erbfolge oder intelligente Testamentsgestaltung
Wer gut beraten ist, kann Pflichtteilsstreitigkeiten oft vorbeugen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten gilt es, Pflichtteilsanrechnung zu vereinbaren. Auch eine durchdachte Testamentsgestaltung kann, beispielsweise mit Pflichtteilsstrafklauseln, heilsam sein.
Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker betreuen wir den Nachlass im Sinne des Erblassers und seiner Familie. Wir bieten unseren Mandanten an, für sie im Fall der Fälle als Testamentsvollstrecker zur Verfügung zu stehen. Hierbei geht es nicht um Bevormundung der Erben, sondern um die optimale Betreuung des Nachlasses und der Erben.Wir kümmern uns um die Abwicklung aller Formalitäten und steuerlichen Pflichten. Auch ohne Testamentsvollstreckung können uns Erben mit der Komplett-Betreuung des Nachlasses, insbesondere der Abwicklung aller Formalitäten und der steuerlichen Pflichten, beauftragen. Besonders gerne nehmen dies Mandanten in Anspruch, die in Rechtsdingen unerfahren sind, weit weg wohnen oder wegen vorgerückten Alters mit all dem besondere Schwierigkeiten haben.
Unternehmensnachfolge
Ob Beratung zu einzelnen Fragen oder umfassende Betreuung eines Erbfalls, bei uns sind Sie in allen Fragen des Erbrechts bestens aufgehoben. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen und – soweit erforderlich unter Hinzuziehung qualifizierter Steuerberater – eine Gesamtstrategie der Risikovorsorge und des geordneten Vermögensübergangs.Nachfolgend ein kurze Darstellung einiger Bereiche in denen wir Sie unterstützen können:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen; Das neue Erbschaftsteuerrecht stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, damit der Rechtsnachfolger eines Gesellschafters Steuervergünstigungen erhält. Dies gilt insbesondere für die Verträge von Kapitalgesellschaften. Aber auch außersteuerliche Gesichtspunkte erfordern eine sorgfältige Abfassung des Gesellschaftsvertrages, damit es im Erbfall nicht zu Streit und Wertvernichtung kommt.
- Optimierung der Rechtsform: Manche Rechtsformen sind nachfolgegünstig, andere nicht. Beispielsweise ist es bei Personengesellschaften, auch der GmbH & Co. KG, leichter, in den Genuss erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen zu kommen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Umwandlung von einer Rechtsform in die andere.
- Vermeidung der Auflösung stiller Reserven: Viele denken beim Erbfall nur an die Gefahr der Erbschaftsteuer. Ein Fehler, der viel Geld kosten kann, denn geradezu katastrophal kann sich die Einkommensteuer auswirken, wenn bei der Testamentserrichtung nicht bedacht wird, dass manche Testamentskonstruktionen dazu führen können, dass stille Reserven aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen muss, sondern auch Einkommensteuer, in Extremfällen bis zu 50 Prozent des Wertes des geerbten Unternehmens. Dem beugen wir durch maßgeschneiderte Testamentslösungen vor. Häufig können wir aber auch im Erbfall noch Hilfe bringen, vor allem wenn wir frühzeitig konsultiert werden.
- Erhalt des Unternehmens im Erbfall: Der Erbfall des Unternehmers ist für das Unternehmen ein Stresstest, wenn nicht vorgebeugt wird. Wir gehen mit Ihnen die „Baustellen“ im einzelnen durch:
- Gesellschaftsverträge
- Vertretungsregelungen
- Eheverträge
- Verträge zu Gunsten Dritter
- Pflichtteilsverzichtsverträge und natürlich das Testament.
Selbstverständlich vertreten und beraten wir die die Erben auf Wunsch auch im Erbfall.
Vorweggenommene Erbfolge
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen
Freibeträge können alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Bereits deshalb ist die vorweggenommene Erbfolge ein probates Mittel, um Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig lässt sich dadurch auch Einkommensteuer sparen, weil die nächste Generation auf die Erträge aus dem übertragenen Vermögen keine oder nur eine geringere Einkommensteuer zahlen muss. All diese Aspekte müssen sorgfältig abgewogen werden. Wir beraten Sie hierzu und gestalten die vorweggenommene Erbfolge für Sie.
Versorgungsleistungen zu Gunsten des Übergebers, Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln, Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht
So vorteilhaft die vorweggenommene Erbfolge ist, um Vermögen langfristig in der Familie zu erhalten, so wichtig ist es doch auch, die Absicherung des Übergebers, also der älteren Generation, zu beachten. Aus Erfahrung wissen wir, wie oft Unvorhergesehenes passiert. Wir bauen dem durch geeignete Absicherungsmechanismen vor.
Frühzeitige Beteiligung der Nachfolgegeneration am Unternehmen
Hier gilt es zunächst, Vor- und Nachteile abzuwägen. Häufig wird man die Beteiligung so gestalten, dass eine „Notbremse“ existiert, wenn die Nachfolger die Erwartungen enttäuschen.
Gründung von Familiengesellschaften
Eine Erbengemeinschaft ist regelmäßig nicht das geeignete Mittel, um Vermögen langfristig in der Familie zu halten. Hier bietet sich ein „Familienpool“ an, der das Vermögen, beispielsweise wertvolle Immobilien, für die Familie verwaltet und über die Generationen hinweg zusammenhält.
Gründung einer Familienstiftung oder einer gemeinnützigen Stiftung
Die Familienstiftung dient, ähnlich der Familiengesellschaft, dem Zweck, Vermögen langfristig für die Familie zu halten. Die gemeinnützige Stiftung hingegen bietet sich für Privatpersonen an, die, beispielsweise weil sie kinderlos sind, keine Nachfolger haben. Die Gründung einer Stiftung, in der einen oder in der anderen Form, bedarf spezifischen Knowhows , welches wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unseren Mandanten anbieten können.
Vertretung vor Gericht und Finanzamt
Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren
Hier können wir Ihnen die Formalien abnehmen und alles Erforderliche für Sie organisieren. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht auch, falls es streitig wird.Prozessvertretung bei der Anfechtung und Auslegung von Testamenten und ErbverträgenViele Testamente, ja sogar viele Erbverträge sind auslegungsbedürftig. Hier kommt Ihnen unsere reichhaltige Erfahrung aus vielen Erbfällen zugute.
Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen. Oft ist es unmöglich, sich innerhalb dieser kurzen Zeit einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie trotz Annahme der Erbschaft Ihre Haftung als Erbe auf den übernommenen Nachlass beschränken können.
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Streit zu vermeiden oder beizulegen ist unser oberstes Ziel. Sollte dies aber nicht möglich sein, so vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck, notfalls durch Teilungsklage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen vor Gericht
Die meisten Pflichtteilsfälle können wir außergerichtlich regulieren, wenn dies aber im Einzelfall nicht möglich ist, so vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Vertretung bei Teilungsversteigerungen
Kommt es zur Teilungsversteigerung einer Immobilie des Nachlasses, so können wir Sie auch hier umfassend vertreten und beraten.
Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung
Das neue Erbschaftsteuerrecht eröffnet zahlreiche Bewertungsspielräume. Es gilt, diese geschickt auszunutzen, um Erbschaftsteuern zu sparen. Dafür stehen Ihnen auch unsere kooperierenden Steuerberater gerne zur Verfügung.
Anfertigung der erforderlichen weiteren Steuererklärungen
Selbstverständlich können unsere kooperierenden Steuerberater für Sie auch alle weiteren Steuererklärungen anfertigen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall und im Anschluss daran erforderlich werden sollten.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Hilfe bei der streitvermeidenden Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft ist schwer steuerbar. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen. Wir gestalten dies für Sie. Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig.
Unterstützung bei werterhaltenden Maßnahmen
Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muss in der Regel aber nicht sein!
Teilungsklage als taktisches Gestaltungsmittel
Wenn es sein muss, vertreten wir Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft mit allem Nachdruck. Hierzu gehört als ultima ratio auch die Teilungsklage. Dieses taktische Gestaltungsmittel muss mit viel Kompetenz und Erfahrung eingesetzt werden.
Weitere nützliche Informationen und Erläuterungen finden Sie im Wörterbuch Erbrecht. Neben der Region Wolfratshausen sind wir auch als Rechtsanwalt für Geretsried und als Rechtsanwalt für Starnberg tätig. Besuchen Sie die Seiten unserer Internetpräsenz und finden Sie aktuelle Informationen zu den Rechtsanwälten unserer Kanzlei, ihren Tätigkeitsbereichen und zu aktueller Rechtsprechung.