Forderungseinzug (Inkasso)
Ausgangspunkt
Nur ein liquides Unternehmen kann sich bei zunehmendem Konkurrenzdruck am Markt behaupten. Dazu gehört die konsequente Eintreibung außenstehender Forderungen.
Das gerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist ausschließlich den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwält(innen)en vorbehalten. Dies ist auch der Grund, warum Inkassobüros die Angelegenheiten letztlich doch an Rechtsanwälte abgeben müssen, wenn außergerichtliche Mahnungen erfolglos bleiben.
Leistung
Jeder von Ihnen erteilte Einzelauftrag wird nach einem mit Ihnen individuell abgestimmten Verfahren innerhalb von einer Woche bearbeitet. Schon bei der ersten außergerichtlichen Maßnahme ist die Zielsetzung jeden Einzelauftrag sofort mit der erfolgreichen Beitreibung kostensparend abzuschließen.
Mit dem Einsatz der marktführenden Software RAMicro zur rationellen, EDV-gestützten Bearbeitung der Forderungsbeitreibung, sind wir in der Lage auch eine sehr große Anzahl von Einzelfällen abzuwickeln.
Wir lassen Ihre Forderung titulieren und betreiben die Zwangsvollstreckung. Bei streitigen Verfahren nehmen wir oder erfahrene Kollegen bundesweit für Sie die Gerichtstermine wahr.
Zur laufenden Sachstandsinformation erarbeiten wir mit Ihnen eine Liste, aus der Sie immer aktuell den Sachstand sämtlicher Forderungsangelegenheiten entnehmen können. Umfangreicher Schriftverkehr entfällt. Die Übergabe des Einzelauftrages oder die Sachstandsinformation kann auf Wunsch auch online erfolgen.
Von der ersten Maßnahme, begleitet von professioneller anwaltlicher Beratung, bis zur Zwangsvollstreckung – alles erfolgt aus einer Hand ohne Reibungsverluste! Dies ist der entscheidende Unterschied zu den Abläufen bei Inkassobüros.
Kosten
Über unsere Tätigkeitsvergütung reden wir vorher.
Für eine umfassende Erstberatung, die die Analyse und Bewertung Ihres bisherigen Forderungsmanagements beinhaltet, berechnen wir EUR 500,00 netto.
Damit Sie Kostensicherheit haben sollte regelmäßiger Forderungseinzug durch Abschluss eines Inkassoberatungsvertrages erfolgen. Je nach Umfang und branchenspezifischen Anforderungen wird verbindlich ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart, mit dem die gesetzlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei uneinbringlichen Forderungen abgegolten werden. Dies bedeutet, dass Sie nicht für jedes einzelne außergerichtliche Mahnschreiben die nach dem RVG anfallenden Gebühren zu bezahlen haben. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist ab einem Einstiegsbetrag von EUR 300,00 netto monatlich möglich. Die genaue Höhe bemisst sich nach dem von uns für ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes effektives Forderungsmanagement.
Wenn sich nur ab und zu ein säumiger Zahler unter Ihren Kunden befindet, können wir selbstverständlich auch Forderungen von Fall zu Fall durch Individualvereinbarung oder nach Maßgabe des RVG für Sie durchsetzen.
Ansprechpartner Forderungseinzug (Inkasso):
Neben der Region Wolfratshausen sind wir auch als Rechtsanwalt für Geretsried und als Rechtsanwalt für Starnberg tätig. Besuchen Sie die Seiten unserer Internetpräsenz und finden Sie aktuelle Informationen zu den Rechtsanwälten unserer Kanzlei, ihren Tätigkeitsbereichen und zu aktueller Rechtsprechung.