Unternehmensnachfolge
Ob Beratung zu einzelnen Fragen oder umfassende Betreuung eines Erbfalls, bei uns sind Sie in allen Fragen des Erbrechts bestens aufgehoben. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen und – soweit erforderlich unter Hinzuziehung qualifizierter Steuerberater – eine Gesamtstrategie der Risikovorsorge und des geordneten Vermögensübergangs.
Nachfolgend eine kurze Darstellung einiger Bereiche in denen wir Sie unterstützen können:
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Das neue Erbschaftsteuerrecht stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, damit der Rechtsnachfolger eines Gesellschafters Steuervergünstigungen erhält. Dies gilt insbesondere für die Verträge von Kapitalgesellschaften. Aber auch außersteuerliche Gesichtspunkte erfordern eine sorgfältige Abfassung des Gesellschaftsvertrages, damit es im Erbfall nicht zu Streit und Wertvernichtung kommt.
Optimierung der Rechtsform
Manche Rechtsformen sind nachfolgegünstig, andere nicht. Beispielsweise ist es bei Personengesellschaften, auch der GmbH & Co. KG, leichter, in den Genuss erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen zu kommen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Umwandlung von einer Rechtsform in die andere.
Vermeidung der Auflösung stiller Reserven
Viele denken beim Erbfall nur an die Gefahr der Erbschaftsteuer. Ein Fehler, der viel Geld kosten kann, denn geradezu katastrophal kann sich die Einkommensteuer auswirken, wenn bei der Testamentserrichtung nicht bedacht wird, dass manche Testamentskonstruktionen dazu führen können, dass stille Reserven aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen muss, sondern auch Einkommensteuer, in Extremfällen bis zu 50 Prozent des Wertes des geerbten Unternehmens. Dem beugen wir durch maßgeschneiderte Testamentslösungen vor. Häufig können wir aber auch im Erbfall noch Hilfe bringen, vor allem wenn wir frühzeitig konsultiert werden.
Erhalt des Unternehmens im Erbfall
Der Erbfall des Unternehmers ist für das Unternehmen ein Stresstest, wenn nicht vorgebeugt wird. Wir gehen mit Ihnen die „Baustellen“ im Einzelnen durch:
- Gesellschaftsverträge
- Vertretungsregelungen
- Eheverträge
- Verträge zu Gunsten Dritter
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- und natürlich das Testament.
Selbstverständlich vertreten und beraten wir die Erben auf Wunsch auch im Erbfall.
Ansprechpartner zur Unternehmensnachfolge: