Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht
Die Kanzlei GRAF – DETZER Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit zu allen Bereichen des Urheber-, Medien- und Presserechts, insbesondere
- Recht am eigenen Bild
- Fotorecht
- Lizenzvertragsrecht
- Kooperationsverträge
- Merchandising
- Multimediarecht
- Webdesign-Recht
- Äußerungsrecht
- Schutz von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten
- Presse- und Verlagsrecht
- Rundfunkrecht
- Veranstaltungsrecht
- Künstlerverträge
Nach dem Pressekodex des Deutschen Presserats schließt die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. Die Kanzlei GRAF – DETZER Rechtsanwälte hilft den Konflikt zwischen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen andererseits nach Maßgabe der Gesetze und der moralischen Vorgaben des Pressekodex zu lösen.Die Kanzlei GRAF – DETZER Rechtsanwälte bietet umfassende Beratung in allen Fragen des Presserechts sowohl für Verlage als auch für einzelne Journalisten, insbesondere
- Rechtliche Begleitung vor und während der Recherche
- Rechtliche Überprüfung von Artikeln, Beiträgen und Druckwerken
- Erstellung von juristischen Inhalten für Zeitschriften und Magazine
- Abwehr von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen
- Verteidigung der Pressefreiheit deutschlandweit vor Gericht
Ansprechpartner zum Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht: