Im Zusammenhang mit der neu geregelten Besteuerung von Renten seit 2005 setzen Finanzämter bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen häufig neben Steuernachforderungen auch Nachzahlungszinsen gegenüber den Rentnern fest. So können sich für betroffene Rentner ggf. hohe Nachzahlungen für mehrere Jahre ergeben.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. führt derzeit ein Musterverfahren gegen die Ablehnung des Erlasses von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen durch die Finanzbehören (anhängig beim FG Düsseldorf, Az.: 12 K 2776/12 AO). Deshalb sollte Steuerbescheide, falls nötig mittels Einspruch, offen gehalten werden.