Für Volkswagen nimmt es kein Ende. Erst der Ärger mit der Dieselaffäre bei der Volkswagen und Händler verstärkt von Gerichten gezwungen werden betroffene Kraftfahrzeuge zurückzunehmen. Nun droht neues Ungemach, denn das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (2 O 259/17) entschieden, dass ein Autokäufer nach wirksamen Widerruf eines Autokreditvertrages (VW-Bank) nicht nur die Raten voll zurückerhält, sondern bei der Rückabwicklung weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen muss.
Käufer widerruft Autokreditvertrag mit der VW-Bank zur Finanzierung eines Dieselfahrzeugs wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
In dem entschiedenen Rechtsstreit hatte der Kläger im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI zum Preis von 10.960 € gekauft. Der Kaufpreis wurde über die Volkswagen-Bank finanziert.
Im Mai 2017 hat er dann den abgeschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Er hatte sich dabei darauf berufen, dass er bei Vertragsschluss fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei, sodass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen wäre. Gleichzeitig hat er die Rückzahlung aller von ihm gezahlten Raten verlangt und das Ganze ohne Abzug der Nutzungsentschädigung für rund 70.000 km, die er zwischenzeitlich mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte. Auch einen Abzug für Schäden am Fahrzeug wollte er nicht gelten lassen.
Das Landgericht Ravensburg hat seiner Klage in vollem Umfang stattgegeben. Da die fehlerhafte Widerrufsbelehrung in rund 1.500.000 Autokreditverträgen der VW-Bank, Audi Bank, SEAT Bank und Skoda Bank verwendet worden ist, könnte hier auf Volkswagen, wenn das Urteil Bestand hat, eine neue Klagewelle zurollen, denn selbst, wenn das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und bereits aus diesem Grund eine Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich ist, ist für betroffene Käufer der hier aufgezeigte Weg wirtschaftlich interessanter, weil die gesamten Raten ohne Abzug zurückgezahlt werden. Bei der Rückabwicklung wegen Mangelhaftigkeit oder arglistige Täuschung findet dagegen regelmäßig ein Abzug in Form von Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer statt.
Haben auch Sie ein Fahrzeug über eine der vorgenannten Banken kreditfinanziert und möchten sich vom Vertrag lösen? Wir unterstützen Sie gerne.