Seit 2007 besteht für alle in Deutschland lebenden Menschen eine Krankenversicherungspflicht. Aufgrund dieser Verpflichtung ist eine Krankenversicherung nicht berechtigt einen Versicherungsnehmer wegen Nichtzahlung der Beiträge auszuschließen bzw. zu kündigen. Derzeit belaufen sich die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Angaben der Bundesregierung bereits auf EUR 4,5 Milliarden.
Für jeden Monat des Beitragsrückstands können die Krankenversicherungen nach der aktuellen Gesetzeslage Säumniszuschläge von 5 % erheben. Dies entspricht einem Jahreszins von 60 %. Wer also einmal in Zahlungsnöte kommt, hat es schwer Rückstände zurückzuführen. Schnell wachsen diese ins Unermessliche. Damit die Krankenversicherung nicht zur Schuldenfalle wird, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzesänderung, wie sie am 10.04.2013 mitteilte. Für die Zukunft ist eine Absenkung des Säumniszuschlags auf 1% im Monat und damit ein Jahreszins in Höhe von 12 % geplant.
Zudem soll ein Notlagentarif eingeführt werden, in welchen Versicherte übergeleitet werden, die ihre Beiträge nicht zahlen. Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Deshalb sollen die Versicherungsprämien wesentlich geringer (ca. EUR 100,00 – EUR 150,00 / Monat) sein und damit auch für die Betroffenen leichter bezahlbar. Der bisherige Versicherungsvertrag solle dann ruhen und eine Rückkehr möglich sein, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.