Stellen Sie sich vor, Sie buchen sich als Frau im Spa eines Luxushotels eine Wellnessmassage. Als Masseur wird Ihnen ein Mann zugeteilt, der dann die Zweisamkeit im Massageraum nicht nur dazu verwendet, um seinen Job zu erledigen, sondern auch um Sie unsittlich zu berühren. Ein Albtraum. Genau das ist einer jungen Frau, die einen lustigen Mädelsnachmittag in einem Day-Spa eines Hotels verbringen wollte, kürzlich passiert: statt Entspannung sexuelle Belästigung.
Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ist ein ernstes Vergehen, das sowohl körperliche als auch psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Der Täter macht sich nicht nur strafbar, sondern es können auch zivilrechtlich Ansprüche gegen diesen, aber auch gegen das Hotel als Arbeitgeber bestehen. In diesem Artikel geben wir eine Übersicht über die rechtlichen Möglichkeiten, die den Betroffenen zur Verfügung stehen, und erläutern die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sofortige Schritte nach der Belästigung
Wenn Sie nicht allein im Hotel sind, dann sprechen Sie sofort mit Ihrer Begleitung. Auch ein Anruf beim Partner oder den Eltern kann helfen, um emotionale Unterstützung zu erhalten.
Beweissicherung
Die Sicherung von Beweismitteln ist entscheidend. Hierzu gehören:
– Videoaufzeichnungen: Das Hotel sollte umgehend informiert und aufgefordert werden, alle relevanten Überwachungsvideos zu sichern.
– Zeugenaussagen: Aussagen möglicher Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder relevante Informationen liefern können, sollten dokumentiert werden.
– Ärztliche Untersuchung: hat der Übergriff auch zu physischen Verletzungen geführt, dann ist eine ärztliche Untersuchung zur Dokumentation physischer Verletzungen ist unerlässlich.
Strafanzeige erstatten
Die Betroffene sollte unverzüglich bei der Polizei eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung nach § 184i StGB erstatten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Täter strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Psychologische Unterstützung
Opfer sexueller Belästigung benötigen oft auch psychologische Hilfe. Es kann für Opfer ratsam sein, sich an geeignete Beratungsstellen oder Psychologen zu wenden, um die emotionalen Auswirkungen zu bewältigen.
Rechtliche Möglichkeiten
Strafrechtliche Schritte
Die strafrechtliche Verfolgung des Täters steht im Vordergrund. Nach § 184i StGB wird sexuelle Belästigung , wofür eine nicht genehmigte körperliche Berührung ausreicht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In schwerwiegenden Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.
Zivilrechtliche Ansprüche
Neben der strafrechtlichen Verfolgung bestehen auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter und möglicherweise gegen das Hotel. Diese umfassen:
– Schmerzensgeld: Die Betroffene hat Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen physischen und psychischen Schäden.
– Schadensersatz: Es können auch weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise für Therapiekosten und Verdienstausfall.
Haftung des Hotels
Das Hotel könnte unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn es seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Nach §§ 823, 831 BGB kann das Hotel für den Schaden verantwortlich sein, wenn es nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat oder der Täter als Angestellter des Hotels gehandelt hat. dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Täter bereits in der Vergangenheit auffällig geworden ist.
Fazit
Sexuelle Belästigung im Spa-Bereich eines Hotels ist ein schwerwiegendes Vergehen, das nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Betroffene sollten umgehend rechtliche Schritte einleiten, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Sicherung von Beweismitteln und die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt sind hierbei entscheidend. die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, weil am Ende Aussage gegen Aussage steht, ist keine Option. Im Strafrecht besteht keine Wahrheitspflicht für den Beschuldigten. Von daher kommt es nur entscheidend darauf an, dass ein Gericht die Ausführungen der Betroffenen für glaubhaft hält. Bereits diese genügt, um ein Strafverfahren in Gang setzen, dass gegebenenfalls auch mit einer Verurteilung endet. Helfen Sie mit, wenn sie Opfer geworden sind, andere zu schützen. Wer einmal über griffig wird, wird dies, wenn ihm keine Regel vorgeschoben wird, ermutigt, es künftig wieder zu tun. Von daher können Sie mit einer Strafanzeige gegebenenfalls auch andere davor schützen, Opfer zu werden. Und, last but not least: wenn sie von Haus aus ein schlechtes Gefühl dabei haben, von einem Mann massiert zu werden, dann weisen Sie bereits bei der Buchung darauf hin, dass Sie nur von einer Frau massiert werden möchten.